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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Klatsch & Tratsch
Februar 2014
GE 4/14 - In unserer schnelllebigen Zeit muss man damit rechnen, dass das gedruckte Wort, noch bevor es beim Leser ist, von der Wirklichkeit überrollt wird. So erging es uns diesmal mit der Causa André Schmitz, dem Steuersünder und heimlichen Berliner Kultursenator. Am Tage, als unsere Ausgabe 3/2014 in Druck ging, sahen weder Schmitz noch sein Vorgesetzter, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit, Anlass für einen Rücktritt – ganz anders als wir.
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Auch für Goethestraße
Bevorzugte Citylage
GE 5/14, 283 - Das Amtsgericht Charlottenburg hatte unlängst (GE 2012, 1323) entschieden, dass die Schillerstraße in Berlin-Charlottenburg in bevorzugter Citylage im Sinne des Berliner Mietspiegels liegt. Dieses wohnwerterhöhende Merkmal trifft auch für die Goethestraße zu.
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Ruhegehalt für André Schmitz?
GE 5/14, 270 - Preisfrage: Was haben Klaus Wowereit, Frank Henkel, Michael Müller, Dilek Kolat, Sandra Scheeres, Dr. Ulrich Nußbaum, Mario Czaja, Thomas Heilmann und Cornelia Yzer gemeinsam? Eine – auf der Hand liegende – Antwort lautet: Sie bilden zusammen den Senat von Berlin. Damit enden die Gemeinsamkeiten aber nicht.
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Grüne fordern Sanierungsfahrplan für Asbestgebäude
GE 5/14, 270 - Andreas Otto, bau- und wohnungspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen und Vorsitzender des Bauausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus, nervt. Weniger uns als den Senator für Stadtentwicklung, Michael Müller, jedenfalls wenn es um das Thema Asbest geht.
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Das Märchen der Mietminderung wegen Schimmelpilz
Handlungsleitfaden für Vermieter
GE 4/14, 240 - Tritt Schimmelpilz in bewohnten Wohnungen auf, werden häufig Vermieter für die Entstehung verantwortlich gemacht. Mieter begehren von Vermietern einen Mietnachlass, weil Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter an den Ursachen zur Bildung des Schimmelpilzes schuld sei. Da sind es zunächst märchenhafte Ursachen, die der Mieter benennt: Gern wird die „Strahlungskälte“ bemüht. Dies ist deswegen so besonders, weil eine solche „Strahlungskälte“ als physikalische Größe nicht existiert. Auch wird vorauseilend die „schlechte Bausubstanz“ und „die Unterschreitung vorgeschriebener Dämmungen“ bemüht. Dies macht mieterseitig deswegen Sinn, weil solche Behauptungen nicht bewiesen werden müssen. Vielmehr obliegt es ja dem Vermieter zu beweisen, dass die märchenhaften Behauptungen kein Märchen seien. Zur Konfliktvermeidung und Problemlösung wäre es hier ratsam, eine sachliche Herangehensweise und Ursachenforschung vorzunehmen. Konfliktvermeidung ist bares Geld.
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Instandhaltungspflichten bei den Fenstern
Wohnungseigentum: Festlegung durch Gemeinschaftsordnung
GE 4/14, 235 - Ordnet die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandsetzung der Fenster den einzelnen Wohnungseigentümern zu, jedoch ohne den Außenanstrich, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster Sache der Gemeinschaft.
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Streupflicht und Schadensersatz
Wer haftet: Eigentümer, Winterdienst-Unternehmen, Gemeinde, Mieter?
GE 4/14, 232 - Jedes Jahr stürzen tausende Fußgänger aufgrund von Schnee und Glätte. Nach solchen Unfällen stellt sich die Frage nach Schadensersatzansprüchen und danach, ob jemand seiner Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen ist. Dies betrifft insbesondere Hauseigentümer, jedoch unter Umständen auch Mieter. Im Folgenden soll beleuchtet werden, wer von der Räum- und Streupflicht betroffen ist und wann diese so weit verletzt wurde, dass Schadensersatzansprüche bestehen.
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Auch eine unbeschränkte Untervermietungserlaubnis umfasst nicht eine Vermietung an Touristen
BGH setzt Stoppschild – Kündigung möglich
GE 4/14, 220 - Auch die einem Mieter sachlich unbeschränkt erteilte Genehmigung zur Untervermietung berechtigt den Mieter nicht, die Wohnung Touristen zu überlassen, entschied der Bundesgerichtshof und hob die gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Berlin (vgl. GE 2013, 1231, 1277) auf. Wir hatten die Entscheidung des Landgerichts bereits damals als „sehr zweifelhaft“ kritisiert. Der BGH sah das jetzt ebenso.
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Unwirksame Klausel: Mieter kann laufende Schönheitsreparaturen in neutralen Farben verlangen
Schönheitsreparaturen durch den Vermieter nur in neutralen Farben
GE 4/14, 217 - Muss der Vermieter wegen unwirksamer Abwälzung der Schönheitsreparaturen in der mit weißem Farbanstrich übergebenen Wohnung selbst renovieren, darf er gegen den Willen des Mieters keinen Anstrich in Iris 16 (hellblau) wählen.
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Berücksichtigung der Kappungsgrenze von 15 %
Mieterhöhungsverlangen
GE 4/14, 215 - War die Überlegungsfrist nach § 558 b Abs. 2 Satz 1 BGB vor Inkrafttreten der Berliner Kappungsgrenzen-VO schon abgelaufen, bleibt es bei der Kappungsgrenze von 20 %.
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