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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Unbeschränkte Bürgschaften sind
in Wohnraummietverhältnissen oft unwirksam
„Mietkaution Plus“ – das geht nur in wenigen Ausnahmen
GE 1/14, 28 - Gerade bei der Vermietung von Wohnungen an wenig zahlungskräftige Interessenten (z. B. Studenten) sieht sich der Vermieter oft veranlasst, eine Bürgschaft zur Sicherung der Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu verlangen. Selbst Teile der mietrechtlichen Literatur verbreiten noch immer die Idee, dass eine unbeschränkte Bürgschaft – z. B. von den Eltern des Mieters – zulässig sei. Dies ist falsch! Gemäß § 551 Abs. 1 BGB ist jede vom Vermieter verlangte Sicherheitsleistung unzulässig, die den Wert von drei Nettomonatsmieten übersteigt, und zwar unabhängig davon, wie sie bezeichnet wird.1) Anzurechnen sind insbesondere auch private Bürgschaften.
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Bei Feuchtigkeitsschäden kann Hauseigentümer Beseitigung verlangen
Spatzennester im Efeu
GE 1/14, 25 - Wer an der Hauswand des Grundstücksnachbarn ein Gitter anbringt, an dem sich großflächig Efeu hochrankt, kann wegen der Eigentumsbeeinträchtigung als Störer zur Entfernung verpflichtet sein. Anders ist es, wenn aus Gründen des Naturschutzes der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist, etwa weil Nistplätze für Vögel nicht zerstört werden dürfen. Wenn allerdings die Hauswand dringend trockengelegt werden muss, besteht ein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung, deren Voraussetzungen das Zivilgericht selbst prüfen kann. Das alles gilt auch, wenn nicht der Nachbar, sondern seine Mieter das Efeugitter angebracht haben.
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Nur für Gehwege, nie für Straßen
Winterdienst und Herbstlaubfegen für Anlieger
GE 1/14, 26 - Die Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes ist Sache der Gemeinde, die sie auf die Anlieger abwälzt. In den Flächenstaaten geschieht dies durch Gemeindesatzung, die einer Ermächtigungsgrundlage bedarf; in Berlin ist dazu das Straßenreinigungsgesetz in der Fassung vom 18. November 2010 erlassen. Das Verwaltungsgericht Potsdam meint, dass eine Reinigungspflicht für Anlieger auch für Straßen immer unzulässig ist.
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Schadensersatz: Wohnung in neutraler Dekoration übernommen – „Villa Kunterbunt“ zurückgegeben
Weil Neuvermietung dem Vermieter praktisch unmöglich gemacht wird
GE 1/14, 24 - Der Mieter muss Schadensersatz leisten, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird. Die Verpflichtung zum Schadensersatz darf nicht mit der mietvertraglich vereinbarten Pflicht verwechselt werden, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Der Mieter ist mithin auch dann bei Rückgabe des Mietobjekts in einem ausgefallenen farblichen Zustand zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Mietvertrag keine Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen enthält oder die getroffene Vereinbarung unwirksam ist.
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Anbau eines zweiten Balkons als Modernisierung
Wertverbesserung bei einem führt zur Mietminderung bei anderen Mietern
GE 1/14, 21 - Mieter müssen den Anbau eines Balkons als mietwertverbessernde Maßnahme dulden, auch wenn die Wohnung bereits über einen Balkon verfügt. Zusätzliche Verschattung durch einen Balkon im Innenhof kann aber eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung darstellen und dann zur Mietminderung durch einen anderen Mieter berechtigen.
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Auszug für mehr als ein Jahr unzumutbar
Härteeinwand des Mieters gegen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters
GE 1/14, 21 - Der Mieter braucht Modernisierungsmaßnahmen nicht zu dulden (Härteeinwand), wenn die Arbeiten mit einer Vollsanierung des Objekts verbunden sind, die einen Auszug aus der Wohnung für mehr als ein Jahr notwendig machen, so das Landgericht Berlin (zum inzwischen bundesweit bekannten Fall „Calvinstraße“): Gleichzeitig bekräftigte die Zivilkammer 63 ihre Rechtsprechung, wonach kein Anspruch auf Minderung wegen Baulärms besteht, wenn sich das Gebäude im innerstädtischen Bereich befindet und erwartet werden muss, dass Baulücken geschlossen werden.
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Durchschnittlich 72.000 € Investitionsbedarf bei Bezug einer geerbten Immobilie
Hohe Kosten bei Eigennutzung schrecken viele ab
GE 1/14, 14 - Nur jeder vierte Immobilienerbe bezieht das Wohneigentum selbst. Der Renovierungs- und Modernisierungsbedarf verursacht oft hohe Kosten, die in der Hälfte der Fälle über eine Baufinanzierung aufgebracht werden. In einem Viertel der Fälle belaufen sich die Kosten auf über 100.000 €. Viele Erben schrecken deshalb vor einer Eigennutzung zurück.
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Basiszinssatz
gemäß § 247 Abs. 1 BGB
GE 1/14 - ab 1. Januar 2014
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Heizölpreise
in Berlin
GE 1/14 - 52./1. KW
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Keine Grunderwerbsteuer auf Rücklage
GE 1 /2014, 4 - Zum 1. Januar 2014 erhöhen Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein ihre
Grunderwerbsteuersätze
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