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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Stillschweigende Annahme durch Stromverbrauch: Mieter, nicht Eigentümer, sind Vertragspartner
Grundsätzlich müssen Verfügungsberechtigte zahlen
GE 18/2014, S. 1169 - Zwischen einem Stromversorger und demjenigen, der „an der Steckdose“ den Strom entnimmt, kommt durch die Entnahme von Energie ein Vertrag zustande, auch wenn kein schriftlicher Liefervertrag abgeschlossen worden ist. Dass der Stromversorger den Strom bis an die Steckdose bringt und damit die Möglichkeit eröffnet, Strom zu verbrauchen, nennt man „Realofferte“. Wird Strom gezapft, ist der Vertrag – konkludent – geschlossen, weil zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen: Der eine will Strom verkaufen, der andere will ihn verbrauchen. Kompliziert kann es werden, wenn das mit Energie versorgte Grundstück vermietet oder verpachtet ist. Der BGH hat jetzt grundsätzlich entschieden: Wenn ein Mieter oder Pächter vorhanden ist, richtet sich die Realofferte an ihn und nicht an den Grundstückseigentümer, der im entschiedenen Fall vergeblich auf Zahlung verklagt wurde. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass der Grundstückseigentümer einige wenige Tage zwischen Erwerb des Grundstücks und Verpachtung selber Strom entnommen hatte.
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Angela Merkel und aufgedruckte kleine Tierchen in den Pinkelbecken
Namen & Nachrichten
GE 18/2014, S. 1154 - Seit vielen Jahren habe ich in dieser Kolumne, aber auch in Vorträgen immer wieder darauf hingewiesen, dass nach den Erkenntnissen der anthropologischen Wissenschaften eine massive Verunsicherung Ausgangspunkt von Aggressionen ist, und dass wir uns im Alltagsleben wie in der Politik die Erkenntnisse der Verhaltensforschung leider viel zu wenig zunutze machen.
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Verwirkung bei zu langem Abwarten nach vorheriger Klagerücknahme
Betriebskostennachforderung: Wer zu spät kommt, den bestraft das Amtsgericht
GE 17/2096, S. 1098 - Der Vermieter verwirkt seinen Anspruch aus der Betriebskostenabrechnung, wenn er erst über ein Jahr nach vorheriger Rücknahme der entsprechenden Klage den Anspruch erneut geltend macht.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 19/14 - 37./38. Kalenderwoche
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Konkludente Zustimmung durch Nutzung
Erweiterung des Mietvertrags durch Wohnflächenvergrößerung
GE 17/2096, S. 1096 - ZueinereinseitigenÄnderungdesVertragsgegenstandesistderVermieternichtberechtigt, soweit nicht eine Modernisierungsmaßnahme vorliegt. Der Mieter kann allerdings ein Änderungsangebot auch konkludent annehmen, indem er etwa bei einer Vergrößerung der Wohnfläche auch die Zusatzfläche nutzt.
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Zielsetzung des Senats längst überholt
Auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen bauen – derzeit liegt ihr Anteil bei 10 %
GE 17/2014, S. 1084 - Die Zahl der Baugenehmigungen ist im ersten Halbjahr 2014 gegenüber dem Vorjahr rasant gestiegen. Allein im Mietwohnungsneubau befinden sich derzeit 191 Projekte mit fast 14.000 Wohnungen im Bau. Den Löwenanteil davon tragen private Investoren, doch auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen bauen und kaufen vermehrt.
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Anbringung von Videokamera-Attrappen
Zulässig
GE 17/2014, S. 1094 - Der Vermieter darf zur Vermeidung von Vandalismusschäden im Hauseingangsbereich Videokamera-Attrappen anbringen lassen.
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Baustopp bei Modernisierungsarbeiten
Neue Berliner Welle: Einstweilige Verfügung wegen Besitzstörung des Mieters
GE 17/2014, S. 1091 - Wirkt der Vermieter ohne vorherige Schaffung eines Duldungstitels zur Modernisierung der Mietsache auf die Mietsache ein (hier: Installation einer neuen Heizungsanlage nebst neuer Versorgungsleitungen und Anschluss an die zentrale Warmwasseraufbereitung), trägt im auf Besitzschutz gerichteten (einstweiligen Verfügungs-) Verfahren nicht der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für die Erheblichkeit der Einwirkung, sondern der Vermieter muss dartun und im Bestreitensfall beweisen, dass die Einwirkung lediglich unerheblich und deshalb vom Mieter ausnahmsweise auch ohne vorherige Erwirkung eines Duldungstitels zu dulden ist.
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Berliner Planungsrecht
Namen & Nachrichten
Es gab sie wirklich, die Zeiten, als eine Baugenehmigung so etwas wie eine unanfechtbare Erlaubnis war, ein Haus wie beantragt und genehmigt auch zu bauen.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 18/14 - 35./36. Kalenderwoche
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