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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Wie man in Berlin einen Missstand angeht
Von lauten Autos und irgendwie anders lauter Industrie
GE 19/2014, S. 1249 - Da plant Reinickendorfs Baustadtrat Martin Lambert seit Jahren ein modernes Industriegebiet „Urban Tech Republic“ als Nachnutzung des Flughafens Tegel, und nun will der Senat direkt daneben 2024 das Olympische Dorf errichten und danach zu einem Wohnort für 10.000 Menschen machen, ohne ihn zu fragen. Dabei wisse er – „aus eigener Erfahrung“ -, dass sich bei einem solchen Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe die neuen Anwohner beschweren und „mit Auflagen der Gerichte zu rechnen“ sei.
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Neues Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Regeländerungen für Verbrauchszähler ab 1. Januar 2015
GE 19/2014, S. 1250 - Zum 1. Januar 2015 tritt das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft. Ab demselben Stichtag soll ebenso eine neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) gelten. Der Verordnungsentwurf hierzu wird zurzeit bei der Europäischen Kommission notifiziert. Nach Abschluss des Verfahrens am 10. Oktober 2014 werden sich dann Bundeskabinett und Bundesrat mit dem Verordnungsentwurf befassen.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 20/14 - 39./40. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 20/14 - 39./40. Kalenderwoche
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Wer ist zuständig?
Zentrales Berufungsgericht
GE 18/2014, S. 1188 - Wiedereinsetzung ist nicht zu gewähren, wenn Berufungsanwälte die Prüfung des zentralen Berufungsgerichts in Wohnungseigentumssachen anhand von Ländervorschriften einer Rechtsanwaltsfachangestellten überlassen haben.
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Gemeinsam auf Dauer – oder nicht?
Verträge mit Mietergemeinschaften
GE 18/2014, S. 1178 - Vermieter von großen Wohnungen sind nicht selten mit mehreren Personen konfrontiert, die sich für eine gemeinsame Begründung des Mietvertragsverhältnisses interessieren. Was ist bei der Vermietung an eine Wohngemeinschaft zu beachten?
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Bei verspätetem Auszug entfällt die Abfindung
Räumungsvergleich
GE 18/2014, S. 1170 - Der Mieter kann nach verspäteter Räumung nicht mehr die in einem Räumungsvergleich vereinbarte Abfindungszahlung verlangen.
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Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis:
Keine Pflicht für Heizöleinkauf zum niedrigsten Preis
Auch überdurchschnittlich hohe Heizkosten können umlagefähig sein
GE 18/2014, S. 1168 - Auch überdurchschnittlich hohe Kosten der Heizungsanlage sind im Rahmen eines angemessenen Kosten­Nutzen­Verhältnisses umlagefähig. Für Beeinträchtigungen durch Arbeiten an der Fassade und im Treppenhaus sowie eine Vorhangplane ist eine Minderung trotz Mietzahlung gerechtfertigt, wenn der Mieter unter Vorbehalt gezahlt hat.
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Berlinovo am Pranger
Namen & Nachrichten
GE 18/2014, S. 1155 - Zu Unrecht am Pranger sieht sich die landeseigene Gesellschaft Berlinovo, die ihre Apartments nicht als Ferienwohnungen bei den Bezirksämtern gemeldet hat. Das hatte der Stadtrat für Bürgerdienste in Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), kritisiert. Berlinovo vermiete Apartments auch monatsweise, was eine unzulässige Zweckentfremdung darstelle. Vermieter von Ferienwohnungen in Mitte hatten offenbar„gepetzt“ und eine Ungleichbehandlung moniert.
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Hängepartie geht weiter – vorläufiger Befund lautet: Berliner Mietspiegel ist kein „qualifizierter“!
Landgericht Berlin schiebt endgültige Entscheidung auf
GE 18/2014, S. 1159 - Das Landgericht Berlin nimmt die Einwände des Statistikwissenschaftlers Prof. Krämer gegen den Berliner Mietspiegel offenbar ernst. Als vom Gericht bestellter Gutachter hatte Krämer, wie berichtet (vgl. GE 2014, 763), Zweifel daran geäußert, dass die Berliner Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind. Das ist jedoch Voraussetzung dafür, dass sie als „qualifizierte“ Mietspiegel nach § 558 d Abs. 3 BGB gelten; bei qualifizierten Mietspiegeln gilt eine gesetzliche Vermutung, dass die im Mietspiegel enthaltenen Mietwerte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Das Landgericht hatte Krämer in einer mündlichen Verhandlung angehört und mit Hinweisbeschluss vom 9. September 2014 mitgeteilt, dass das Beweisergebnis mindestens erhebliche Zweifel begründe, dass der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei. Die Hängepartie geht damit weiter.
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