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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Klage gegen neue Kappungsgrenze abgewiesen
Landgericht Berlin: Wir können Spielraum des Senats nur beschränkt nachprüfen
GE 15/2014, S. 959 - Die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung vom 7. Mai 2013, welche die bisherige Kappungsgrenze für Bestandsmieterhöhungen von 20 % auf 15 % in drei Jahren gesenkt hat, ist wirksam. Das hat das Landgericht Berlin durch Urteil vom 3. Juli 2014 - 67 S 121/14 - entschieden. Die Zivilgerichte hätten die Wirksamkeit der Kappungsgrenzen-VO zwar in eigener Prüfungszuständigkeit und -kompetenz zu überprüfen, jedoch habe der Senat als Verordnungsgeber einen vom Gericht nur beschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum bei komplexen Sachverhalten. Das Gericht hat allerdings Revision zugelassen, die wohl auch eingelegt wird.
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Neubau: Trockner und Waschmaschine müssen betrieben werden können
Vertragsgemäßer Gebrauch
GE 12/2014, S. 776 - Das Betreiben von Waschmaschinen und Wäschetrocknern gehört in Neubauten, sofern nicht anders vereinbart, zum vertragsgemäßen Gebrauch und wird nicht durch Hausordnung geregelt. Einseitige Änderungsvorbehalte der Hausordnung bedürfen der Angabe konkreter Gründe.
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Rauchen auf benachbarten Balkonen: Mieter haben keinen Unterlassungsanspruch
Schutz vor Passivrauchen contra freie private Lebensführung
GE 12/2014, S. 722 - Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus haben in der Regel gegen andere Mieter keinen Anspruch darauf, das Rauchen auf dem benachbarten Balkon zu fest bestimmten Tageszeiten zu unterlassen. Dies entschied das Landgericht Potsdam mit sehr ausführlicher Begründung und Erörterung aller denkbaren wechselseitigen Ansprüche von Mietern. Das Landgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 14/14 - 27./28. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 14/14 - 27./28. Kalenderwoche
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Vermietung ohne Besichtigung: Ein Jahr frei wohnen und dann den Mietvertrag widerrufen – das geht!
Verbraucherrechterichtlinie kann Vermieter in Teufels Küche bringen
GE 12/2014, S. 766 - Am 12. Juni trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft. Auch wenn es diesem sperrigen Namen nicht direkt zu entnehmen ist, kann sich dieses Gesetz auf die Vermietungspraxis auswirken. Denn mit der Gesetzesänderung wird dem Mieter in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht eingeräumt, und dem Vermieter werden zusätzliche Informationspflichten aufgebürdet.
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Energiesparende Erotik
Namen & Nachrichten
GE 12/2014, S.760 - Das hat es jetzt wirklich noch gebraucht: „Die Energiewende erreicht
die Erotikbranche“ – so die Überschrift einer Pressemitteilung, die uns kürzlich erreichte, und der wir entnehmen konnten, dass im Berliner ARTEMIS Club – manche nennen das Etablissement aus alter Gewohnheit auch einfach nur Puff
– Strom und Wärme ab sofort aus einem modernen Blockheizkraftwerk kommen.
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Führungswechsel bei der WBM
Namen & Nachrichten
Da hat sich der eine zu früh gefreut, und der andere hat endlich einmal gezeigt, dass er nicht nur über eine Engelsgeduld verfügt, sondern auch bereit ist, die Zähne zu zeigen, wenn ihm die Kollegen immer wieder genussvoll auf die Füße treten. Die Rede ist einerseits von Uwe Schmack, dem für die Bereiche Personal, Rechnungswesen sowie IT verantwortlichen Geschäftsführer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM), und andererseits von Berlins Stadtentwicklungssenator Michael Müller.
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Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Ausführungsvorschriften
Seit dem 30. November 2013 gilt in Berlin das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG). Jetzt veröffentlichte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die zugehörigen Ausführungsvorschriften.
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Begründung des Mieterhöhungsverlangens bei Unwirksamkeit des qualifizierten Mietspiegels?
Auswirkungen auf Mieterhöhungen und Zustimmungsklagen
GE 12/2014, S. 764 - Nachdem der Berliner Mietspiegel 2013 nach Auffassung eines durch ein Gericht bestellten Sachverständigen nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist, wie es § 558 d Abs. 1 BGB für einen qualifizierten Mietspiegel fordert (vgl. Seite 763 f.), stellt sich die Frage, welche Bedeutung der Mietspiegel noch hat, insbesondere, ob er zur Begründung einer Mieterhöhung taugt und ob die Gerichte die ortsübliche Miete auch in Zukunft damit ermitteln können oder Sachverständige einschalten müssen.
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