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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Neuer Personalvorstand bei den Wasserbetrieben
Namen & Nachrichten
GE 22/2014, S. 1476 - Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe hat Kerstin Oster zum 1. Januar 2015 als neuen Vorstand für Personal
und Soziales bestellt.
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Die Mietpreisbremse ist verfassungswidrig
Drei Rechtsprofessoren der Humboldt-Universität kommen zum Ergebnis
GE 22/2014, S. 1379 - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Mietpreisbremse ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommen drei renommierte Rechtsprofessoren der Humboldt-Universität zu Berlin in einem Gutachten für Haus & Grund Deutschland. Der Dachverband der privaten Eigentümer kündigte eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht an, sollte die Mietpreisbremse Gesetz werden.
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Führungswechsel bei der IBB
Namen & Nachrichten
GE 22/2014, S. 1475 - Zum 1. Januar 2015 übernimmt der Jurist Jürgen Allerkamp den Vorstandsvorsitz der Investitionsbank Berlin
(IBB) von Rolf Friedhofen, der nach dem Hinauswurf des langjährigen IBB-Vorstandsvorsitzenden Ulrich Kissing im Frühjahr die IBB übergangsweise leitet.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 23/14 - 46./47. Kalenderwoche
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Ermächtigung der Verwalter im Streit zwischen verschiedenen Wohnungseigentümergemeinschaften
Prozessstandschaft: Störung, Duldung und Beseitigungsansprüche
GE 21/2014, S. 1380 - Für nachbarrechtliche Ansprüche zweier Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Verwalter des Klägerverbandes nach Prozessermächtigung vertretungsberechtigt, der Verwalter des beklagten Verbands bereits nach dem Gesetz.
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Landeseigene Wohnungsbaugesellschaft berlinovo?
Namen & Nachrichten
GE 21/2014, S. 1359 - Preisfrage: Wie viele landeseigene Wohnungsbaugesellschaften besitzt Berlin? Sechs oder sieben? So einfach
ist die Antwort nicht. Da gibt es die degewo, die Gesobau die GEWOBAG, Stadt und Land, die HOWOGE und die WBM. Aber was ist mit der, die das Land sogar als Bestandteil ihres Namens führt? Ist die berlinovo nun ein landeseigenes Wohnungsunternehmen oder nicht, wollte die Abgeordnete Bruni Wildenhein-Lauterbach (SPD) vom Senat wissen. Die Antwort fiel nach Art des Senders Eriwan aus.
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Keine Teilkündigung eines Mietergartens
Zwei Verträge als Einheit
GE 21/2014, S. 1375 - Die Teilkündigung eines mitvermieteten Mietergartens ist, auch wenn zwei getrennte Mietverträge vorliegen, unwirksam, wenn Wohnung und Mietergarten auf demselben Grundstück liegen.
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Wichtig: Jetzt tätig werden und bis Ende des Jahres unwirksame Bearbeitungsentgelte zurückfordern
Unwirksame Formularbestimmungen in Darlehensverträgen – auch bei Immobilien
GE 22/2014, S. 1485 - Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte im Mai 2014 in zwei in wesentlichen Punkten parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. Jetzt legte der XI. Zivilsenat mit zwei Entscheidungen nach und klärte die Frage, wann in solchen Fällen die Verjährung beginnt. Der BGH: Grundsätzlich gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB in Verbindung mit § 199 Abs. 1 BGB. Für in früheren Jahren entstandene Rückforderungsansprüche beginnt die dreijährige Frist erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nach Auffassung des BGH nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war. Für Betroffene heißt das: Ansprüche müssen bei den Banken bis Ende dieses Jahres in verjährungsunterbrechender Weise geltend gemacht werden – ein Weihnachtsgeschenk für Darlehensnehmer und für Anwälte.
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Eingangsbereich des Vorderhauses wirkt auf Seitenflügel
Wohnwerterhöhung färbt ab
GE 21/2014, S. 1373 - Ein repräsentativer Eingangsbereich im Vorderhaus wirkt auch für Wohnungen im Seitenflügel wohnwerterhöhend.
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Freie Meinungsäußerung oder vertragswidriger Gebrauch?
Mieterplakat „Luxusmodernisierung“
GE 21/2014, S. 1372 - Das AG Mitte hält die Anbringung eines Protest-Plakates unter bestimmten Umständen für zulässig.
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