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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Einhebelmischer: überall oder nirgends
Merkmalgruppe Bad/WC
GE 24/2014, S. 1622 - Eine Einhebelmischbatterie zählt in der Merkmalgruppe „Bad/WC” in der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel nur als wohnwerterhöhendes Merkmal, wenn sich an allen Zapfstellen im Bad eine Einhebelmischbatterie befindet. Nicht verkleidete Rohre, ein freihängender Spülkasten, Art und Größe der Fliesen und ein fehlender Strukturheizkörper wirken auch in einem vor 15 Jahren modernisierten Bad, wenn keine separate Dusche vorhanden ist und die Wanne freisteht, wohnwertmindernd.
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Gesonderte Rechnungen für Teile einer Siedlung: Keine Angabe der Gesamtkosten notwendig
Betriebskostenabrechnung in Wirtschaftseinheiten
GE 24/2014, S. 1621 - Der Vermieter braucht, wenn der Leistungserbringer eine gesonderte Rechnung für jede Abrechnungseinheit erstellt, nur den sich daraus ergebenden Betrag für die Abrechnungseinheit anzugeben und nicht, welche Gesamtkosten auf die gesamte Wirtschaftseinheit entfallen.
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Keine Lärmbelästigung durch eigene Leitungen
Geräusche von laufendem Wasser und Badezimmerarmaturen sind kein Mangel
GE 24/2014, S. 1617 - Sind im Schlafzimmer einer Wohnung Geräusche von laufendem Wasser sowie von der Betätigung der Badezimmerarmaturen deutlich zu hören, stellt das keinen Mangel der Mietsache dar, den der Vermieter zu beseitigen hätte.
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Stromdiebstahl durch Mieter berechtigt nicht ohne Weiteres zur Kündigung
Wegen der Ungewissheit über Ausmaß des Schadens
GE 24/2014, S. 1616 - „Allgemein wird ein Kündigungsgrund bejaht, wenn ein Mieter Stromleitungen anzapft und auf diese Weise Energie verbraucht, ohne dafür zu bezahlen“ (Blank/Börstinghaus, Miete, 4. Auflage 2014, Rn. 47 zu § 543 BGB). Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin sieht das anders.
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Traumdeutung
Namen & Nachrichten
GE 24/2014, S. 1606 - Es war wohl doch kein Traum des TAGESSPIEGEL-Chefredakteurs LORENZ MAROLDT, den er heute in seinem Checkpoint - einer Online-Publikation des Tagesspiegel - beschrieb.
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Schadet dem (Ver-) Mieter
Mietpreisbremse wirkt flächendeckend!
GE 24/2014, S. 1612 - Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln untersuchte jüngst die Angebotsmieten in Berlin und Köln im Jahr 2014 in Hinblick auf die Mietpreisbremse. Das Ergebnis: 60 % der relevanten Angebote in Berlin (43 % in Köln) lagen mehr als 10 % über dem Mietspiegel. Die Mietpreisbremse würde sich also flächendeckend auswirken und den Mietwohnungsmarkt als Ganzes treffen und nicht nur einige wenige überzogene Mietforderungen kappen. Die Auswirkungen schaden Mietern wie Vermietern.
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Basiszinssatz
gemäß § 247 Abs. 1 BGB
ab 1. Januar 2015
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Heizölpreise
in Berlin
GE 1/15 - 52./1. Kalenderwoche
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Stabile Mieten, aber ...
Preistreiber Nummer 1 bleiben unverändert die Bau- und Nebenkosten
GE 24/2014, S. 1612 - Während sich das Jahr 2014 seinem Ende zuneigt, nutzen viele Unternehmen die Zeit, um eine Bilanz des Erreichten zu ziehen und einen Blick in die Zukunft zu wagen. So tat es kürzlich auch der GdW, dessen Mitglieder ca. 70 % des gewerblich vermieteten Immobilienbestandes in Deutschland bewirtschaften, und beleuchtete „Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2014/2015“. Das Ergebnis ist so ernüchternd wie vorhersehbar: Die Nebenkosten, nicht die Mieten treiben die Preise. Zudem wird Bauen immer teurer.
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Kein Widerrufsrecht für Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen
Besonders nach erfolgter Zahlung
GE 22/2015, S. 1436 - Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (in Kraft seit dem 13. Juni 2014) ist bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht für den Verbraucher geregelt, das nach Auffassung einiger Mietrechtler auch für Mietänderungsvereinbarungen gilt, insbesondere für die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters. Das Amtsgericht Spandau schließt sich der entgegenstehenden (wohl herrschenden) Meinung im Schrifttum an.
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