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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Heizölpreise
in Berlin
GE 14/14 - 27./28. Kalenderwoche
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Vermietung ohne Besichtigung: Ein Jahr frei wohnen und dann den Mietvertrag widerrufen – das geht!
Verbraucherrechterichtlinie kann Vermieter in Teufels Küche bringen
GE 12/2014, S. 766 - Am 12. Juni trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft. Auch wenn es diesem sperrigen Namen nicht direkt zu entnehmen ist, kann sich dieses Gesetz auf die Vermietungspraxis auswirken. Denn mit der Gesetzesänderung wird dem Mieter in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht eingeräumt, und dem Vermieter werden zusätzliche Informationspflichten aufgebürdet.
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Energiesparende Erotik
Namen & Nachrichten
GE 12/2014, S.760 - Das hat es jetzt wirklich noch gebraucht: „Die Energiewende erreicht
die Erotikbranche“ – so die Überschrift einer Pressemitteilung, die uns kürzlich erreichte, und der wir entnehmen konnten, dass im Berliner ARTEMIS Club – manche nennen das Etablissement aus alter Gewohnheit auch einfach nur Puff
– Strom und Wärme ab sofort aus einem modernen Blockheizkraftwerk kommen.
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Führungswechsel bei der WBM
Namen & Nachrichten
Da hat sich der eine zu früh gefreut, und der andere hat endlich einmal gezeigt, dass er nicht nur über eine Engelsgeduld verfügt, sondern auch bereit ist, die Zähne zu zeigen, wenn ihm die Kollegen immer wieder genussvoll auf die Füße treten. Die Rede ist einerseits von Uwe Schmack, dem für die Bereiche Personal, Rechnungswesen sowie IT verantwortlichen Geschäftsführer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM), und andererseits von Berlins Stadtentwicklungssenator Michael Müller.
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Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Ausführungsvorschriften
Seit dem 30. November 2013 gilt in Berlin das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG). Jetzt veröffentlichte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die zugehörigen Ausführungsvorschriften.
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Begründung des Mieterhöhungsverlangens bei Unwirksamkeit des qualifizierten Mietspiegels?
Auswirkungen auf Mieterhöhungen und Zustimmungsklagen
GE 12/2014, S. 764 - Nachdem der Berliner Mietspiegel 2013 nach Auffassung eines durch ein Gericht bestellten Sachverständigen nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist, wie es § 558 d Abs. 1 BGB für einen qualifizierten Mietspiegel fordert (vgl. Seite 763 f.), stellt sich die Frage, welche Bedeutung der Mietspiegel noch hat, insbesondere, ob er zur Begründung einer Mieterhöhung taugt und ob die Gerichte die ortsübliche Miete auch in Zukunft damit ermitteln können oder Sachverständige einschalten müssen.
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Nußbaum und die Gasag
Namen & Nachrichten
GE 12/2014, S. 758 - Die Wahrnehmung der Berliner und die des Berliner Finanzsenators Dr. Ulrich Nußbaum gehen offenbar ziemlich weit auseinander, jedenfalls wenn man die Ergebnisse einer Studie von TNS Infratest zur Kenntnis nimmt. Danach rangiert die Gasag bei den Antworten auf die Frage „Wie wichtig sind diese Unternehmen
aus Ihrer Sicht für Berlin?“ zusammen
 mit Siemens und ALBA auf Platz 1.
 Bei Nußbaum rangiert das Berliner Traditionsunternehmen dagegen, wie man seit kurzem weiß, auf dem letzten Platz.
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Altpapierentsorgung als Kerngeschäft
Mittelständler mit 30 % Marktanteil bei gewerblichen Kunden
GE 2014, S. 722 - Die Bartscherer & Co. Recycling GmbH ist einer der ältesten Berliner Dienstleister. 30 % des Altpapiers der Berliner Gewerbekunden werden durch das Traditionsunternehmen entsorgt, dazu noch 10 % der Berliner Haushalte. Der Papier-Recycler bietet seinen Service gezielt auch der Wohnungswirtschaft an. Wir sprachen mit Firmenchef Joachim Lange.
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Architekten sind die wahren Leidtragenden der neuen BGH-Rechtsprechung zu Schwarzgeldabreden
Welche Konsequenzen hat das für den unbeteiligten bauleitenden Architekten?
GE 2014, S. 712 - Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Schwarzgeldabreden im Baubereich (vgl. BGH in dieser Ausgabe Seite 735) führen dazu, dass keine Werklohnansprüche des Handwerkers bzw. des Bauunternehmers einerseits und keine Mängelrechte des Bauherrn andererseits bestehen, und zwar auch dann nicht, wenn nach der Vereinbarung zwischen Unternehmer und Bauherrn lediglich ein Teil der Vergütung „schwarz“ gezahlt werden soll. Auch in einem solchen Fall ist der gesamte Bauvertrag nichtig. Welche Konsequenzen hat das für den bauleitenden Architekten, der in der Regel an der Schwarzgeldabrede gar nicht beteiligt ist? Er ist der eigentliche Leidtragende der geänderten Rechtsprechung, meint RA Dr. Andreas Koenen (Baurechtskanzlei Koenen Rechtsanwälte).
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Für Balkon und Fahrstuhl je 3 %
Minderung bei verzögerter Sanierung
GE 2014, S. 706 - Bauarbeiten sind meist mit Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs verbunden, so dass, sofern es sich nicht um eine energetische Modernisierung handelt, der Mieter i. d. R. zur Minderung berechtigt ist.
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