Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

Mit Hilfe der Stichwortsuche können Sie unser Archiv schnell nach archivierten Veröffentlichungen durchsuchen.
Alle archivierten Beiträge

Kündigungsandrohung und Fristen ernst nehmen!
Werkverträge: Warnfunktion muss erhalten bleiben
GE 20/2014, S. 1319 - In einer Reihe von Urteilen beschäftigten sich die Gerichte in den letzten Jahren mit den Anforderungen an die Androhung der Kündigung von Werkverträgen (etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2010 - 12 U 21/10 - zur letztmaligen Leistungsaufforderung). Der Kündigungsberechtigte sollte die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die Androhung unbedingt im Blick behalten, da andernfalls die Kündigung unwirksam sein kann.
>> ansehen

Aus der Bruttomiete abgezogene Betriebskosten: Mieter muss Einwendungen konkretisieren
Mieterhöhungsverlangen: Graffiti und Fahrradabstellmöglichkeit
Einwendungen des Mieters gegen die aus der vereinbarten Bruttomiete abgezogenen Betriebskosten sind nur dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter diese nach Belegeinsicht anhand der eingesehenen Belege konkretisiert. Graffiti an den Außenwänden sind nicht wohnwertmindernd. Für das Merkmal „Fahrradabstellmöglichkeit“ reicht ein Fahrradständer auf dem Hof aus.
>> ansehen

Mietschuldenausgleich hilft dem Mieter nicht immer

Auswirkung der Zahlung auf ordentliche Kündigung
GE 20/2014, S. 1308 - Der unverzügliche Ausgleich der Mietschulden nach Zugang der Kündigung allein macht das Festhalten des Vermieters an der ordentlichen Kündigung nicht treuwidrig.
>> ansehen

Preisspitzen erreicht?
Berliner Immobilien
GE 20/2014, S. 1299 - Der Ring Deutscher Makler (RDM) – Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. (RDM) – hält den Markt in einigen Stadtbereichen Berlins für ausgereizt und fordert Mietsenkungen in Landeswohnungen.
>> ansehen

Der BBU und die Mietpreisbremse
Namen & Nachrichten
GE 20/2014, S. 1219 - Für alle, die es noch nicht gewusst haben, wer sich hinter der Mietpreisbremse verbirgt, sei das Geheimnis gelüftet: „Wir sind Mietpreisbremse“, hat der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes durch das Bundeskabinett bekannt.
>> ansehen

Heizölpreise
in Berlin
GE 21/14 - 42./43. Kalenderwoche
>> ansehen

"psychisch krank"
Namen & Nachrichten
GE 20/2014, S. 1294 - Das hat mich dann doch nachdenklich gemacht: „Jeder dritte Berliner ist psychisch krank“. So steht es in einem „Gesundheitsreport“ (müsste ja wohl eher „Krankheitsreport“ heißen) der Barmer Ersatzkasse. Der Stress der Großstadt und die große Konkurrenz spielten eine Rolle, mutmaßt die Kasse.
>> ansehen

Seit 28. August gilt das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung
Neue Leitlinie für Bebauungsplanverfahren
GE 19/2014, S. 1226 - Am 28. August 2014 hat der Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller die Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge in Berlin „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ unterzeichnet. Die Leitlinie tritt sofort in Kraft und gilt für alle Bebauungsplanverfahren, bei denen noch keine öffentliche Auslegung des Plans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattgefunden hat, wenn mit ihnen erstmals oder vermehrt Wohnbauland geschaffen wird.
>> ansehen

Alles dicht machen?
Gebäudedämmung und energetische Sanierungsstrategien.
Seit geraumer Zeit wird die Dämmung von Ge- bäuden in der Öffentlichkeit zunehmend kritisch diskutiert. Da ist die Rede vom „Dämmwahn“, von Schimmelbildung oder von sozialer Verdrängung infolge energetischer Modernisierung – die Diskussion trägt oftmals geradezu demagogische Züge. Melden Sie sich noch heute kostenlos für die Fachtagung von NETZWERK ERDGAS und dem GRUNDEIGENTUM VERLAG an und diskutieren sie mit!
>> ansehen

Trotz wirksamer Kündigung kein Räumungsanspruch
„Wichtige berechtigte Interessen“ gegen „nicht zu rechtfertigende Härte“
GE 19/2014, S. 1229 - Für eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters reicht es aus, wenn er einen nachvollziehbaren Grund für das Herausgabeverlangen darlegt. Die Formulierung in § 573 BGB („benötigt”) wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt: Es reicht die beabsichtigte Nutzung nur für Besuche an Wochenenden (LG Berlin, GE 2013, 1517, best. durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13, GE 2014, 733) oder auch nur als Aufbewahrungsort für eine Puppensammlung (BVerfG, GE 1994, 272). In vielen älteren Mietverträgen von Wohnungsbaugesellschaften ist die Kündigungsmöglichkeit nur in Ausnahmefällen bei wichtigen berechtigten Interessen vorgesehen. Nachdem der Bundesgerichtshof im Vorprozess (GE 2013, 1584) eine Klarstellung unterlassen hatte, wann solche gewichtigen Gründe vorliegen, hatte sich nunmehr das Amtsgericht Schöneberg aufgrund einer erneuten Kündigung damit zu beschäftigen.
>> ansehen