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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Keine Teilkündigung eines Mietergartens
Zwei Verträge als Einheit
GE 21/2014, S. 1375 - Die Teilkündigung eines mitvermieteten Mietergartens ist, auch wenn zwei getrennte Mietverträge vorliegen, unwirksam, wenn Wohnung und Mietergarten auf demselben Grundstück liegen.
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Wichtig: Jetzt tätig werden und bis Ende des Jahres unwirksame Bearbeitungsentgelte zurückfordern
Unwirksame Formularbestimmungen in Darlehensverträgen – auch bei Immobilien
GE 22/2014, S. 1485 - Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte im Mai 2014 in zwei in wesentlichen Punkten parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. Jetzt legte der XI. Zivilsenat mit zwei Entscheidungen nach und klärte die Frage, wann in solchen Fällen die Verjährung beginnt. Der BGH: Grundsätzlich gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB in Verbindung mit § 199 Abs. 1 BGB. Für in früheren Jahren entstandene Rückforderungsansprüche beginnt die dreijährige Frist erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nach Auffassung des BGH nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war. Für Betroffene heißt das: Ansprüche müssen bei den Banken bis Ende dieses Jahres in verjährungsunterbrechender Weise geltend gemacht werden – ein Weihnachtsgeschenk für Darlehensnehmer und für Anwälte.
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Eingangsbereich des Vorderhauses wirkt auf Seitenflügel
Wohnwerterhöhung färbt ab
GE 21/2014, S. 1373 - Ein repräsentativer Eingangsbereich im Vorderhaus wirkt auch für Wohnungen im Seitenflügel wohnwerterhöhend.
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Freie Meinungsäußerung oder vertragswidriger Gebrauch?
Mieterplakat „Luxusmodernisierung“
GE 21/2014, S. 1372 - Das AG Mitte hält die Anbringung eines Protest-Plakates unter bestimmten Umständen für zulässig.
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Übergabe einer renovierten, unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Wohnung
Unzulässige Endrenovierungsklauseln, Farbvorgaben und starre Fristen
GE 21/2014, S. 1370 - Das Amtsgericht Dortmund, Abteilung 425 (RiAG Dr. Ulf Börstinghaus), befasst sich in einem Rundumschlag mit einer Klausel, wonach der Mieter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen übernimmt, er sich nicht darauf berufen kann, dass bei Anmietung der Räume notwendige Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt waren, bei Vertragsende die Räume weiß gestrichen zurückgegeben werden müssen, der vermietete Teppichboden nach fünf Jahren erneuert werden muss.
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Stellenabbau bei der GSW
Namen & Nachrichten
GE 21/2014, S. 1358 - Wir haben uns leider nicht geirrt mit unserer Vorhersage zum Stellenabbau bei der ehemals landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GSW. Vor mehr als einem Jahr hatten wir darauf hingewiesen, dass nach der Übernahme der GSW durch die Deutsche Wohnen mit einem Abbau
von bis zu 300 Arbeitsplätzen gerechnet werden müsse (GE 2013 [20] 1294).
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Petra Hildebrandt neue Geschäftsführerin der WoBeGe Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Namen & Nachrichten
GE 20/2014, S. 1295 - Eine neue Personalie vermeldet die landeseigene Gesellschaft STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH. Die langjährige Prokuristin Petra Hildebrandt, die zwischen 2001 und 2011 für die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus saß, ist seit dem 1. Oktober 2014 neue Geschäftsführerin der WoBeGe Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH, einer
100 %igen Tochter von
STADT UND LAND.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 22/14 - 44./45. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 22/14 - 44./45. Kalenderwoche
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Videoüberwachung des eigenen Grundstücks
Zulässig bei Unkenntlichmachung der Aufnahmen des Nachbargrundstücks
GE 20/2014, S. 1311 - Eine Videoüberwachung anderer Personen ist Privatleuten grundsätzlich untersagt, da hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Wer aber auf seinem Grundstück eine Kamera installiert, die andere Bereiche jenseits der Grundstücksgrenze nicht erfasst oder die die entsprechenden Aufnahmen verpixelt, überschreitet nicht die Befugnisse des Eigentümers nach § 903 BGB.
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