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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Außerbesitzsetzung des Untermieters nach § 940 a ZPO
Räumungsverfügung
GE 16/2015, S. 1002 - Der Vermieter kann vom Untermieter nur die Herausgabe derjenigen Räume und Flächen verlangen, die dem Untermieter tatsächlich zum Gebrauch überlassen worden sind.
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Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte so gut wie ausgeschlossen
Entscheidungen zur Tierhaltung
GE 16/2015, S. 1002 - Eine Berufung ist nur dann statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 € übersteigt. Bei Urteilen zur Tierhaltung des Mieters bestimmt das (Berufungs-) Gericht den Wert der Beschwer nach freiem Ermessen. Die Berufungskammern des Landgerichts Berlin sind da oft zurückhaltend. So etwa LG Berlin: „Nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Berlin (vgl. ZK 67, GE 1996, 470; ZK 62, GE 1992, 1291; ZK 63 - 63 S 17/00 -; ZK 61 - 61 S 32/99 -) ist der Wert einer Klage auf Duldung oder Unterlassung von Hundehaltung gemäß § 3 ZPO mit nicht mehr als 800 DM zu bewerten.“
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Stillschweigender Verzicht durch ein vorangegangenes Mieterhöhungsverlangen?
Wahlmöglichkeiten nach Modernisierung: Schließt eine die andere aus?
GE 16/2015, S. 1000 - Nach einer Modernisierung hat der Vermieter nicht nur das einseitige Mieterhöhungsrecht nach § 559 BGB, sondern kann auch Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB verlangen. Auch eine Kombination aus beiden Mieterhöhungsmöglichkeiten ist zulässig, sofern die Modernisierung nicht doppelt gewertet wird (zu den Einzelheiten vgl. Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Vorbemerkung 7 ff. zu § 558 BGB). Das Landgericht Berlin meint, nach einer Mieterhöhung gemäß § 558 BGB könne unter Umständen ein stillschweigender Verzicht auf weitere Mieterhöhungsmöglichkeiten angenommen werden.
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Privatkunden aus dem EU-Ausland: Maklercourtage kann nicht immer in Deutschland eingeklagt werden
Bei Ausrichtung auf grenzüberschreitende Grundstücksgeschäfte
GE 15/2015, S. 947 - Grenzüberschreitende Grundstücksgeschäfte kommen immer häufiger vor. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit, ist es nicht unwesentlich, in welchem Land man das Gericht aufrufen muss. Für Makler, die im Internet gezielt um private Kunden aus anderen EU-Staaten werben, gilt nun, dass sie für Klagen auf Provisionszahlung das Gericht im Wohnsitzland des Kunden anrufen müssen und nicht das deutsche. Dies gilt vor allem, wenn der Internetauftritt Flaggen sowie Hinweise auf Informationen und Kontaktformulare in der Sprache der potentiellen Kundschaft enthält.
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Schwarzarbeiterlohn wird auch bei Mängeln der Werkleistung nicht zurückgezahlt
Bundesgerichtshof verfeinert seine Rechtsprechung weiter
GE 15/2015, S. 946 - Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot der Schwarzarbeit nichtig, hat der Auftraggeber, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann keinen Rückzahlungsanspruch, wenn die Werkleistung mangelhaft ist. Nicht einmal unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung steht dem Auftraggeber ein Anspruch zu, meint der BGH und differenziert seine bisherige Rechtsprechung zu Schwarzarbeit und den wechselseitigen Ansprüchen von Auftraggeber und Auftragnehmer weiter aus.
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Vollstreckungsschutz und „Berliner Räumung“
In der Wohnung verbliebene Sachen
GE 15/2015, S. 944 - Wenn der Gerichtsvollzieher den Gläubiger in den Besitz der Mieträume gesetzt hat, muss sich der Schuldner um seine zurückgebliebenen Sachen kümmern; die Vollstreckung ist dann beendet, und Vollstreckungsschutz gibt es somit nicht mehr.
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Haus verpixelt – Pech gehabt
Google Street View: Erst gefürchtet, jetzt Alltag
GE 15/2015, S. 937 - Die Google-Autos rollen wieder durch Deutschlands Städte. Dabei werden allerdings keine neuen Aufnahmen für das Panoramaportal Street View gemacht. Verpixelte Häuser bleiben auch künftig unkenntlich.
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Als einfacher Mietspiegel nutzbar?
Berliner Mietspiegel 2013
GE 15/2015, S. 942 - Die Qualifikation der Berliner Mietspiegel nach § 558d Abs. 3 BGB ist aufgrund von zwei Sachverständigengutachten zur Methodik der Datenerhebung der Mietspiegel 2009 und 2013 zweifelhaft geworden. Einige Amtsrichter meinen, sie müssten diesen Zweifeln nicht nachgehen, weil die Mietspiegel auch als einfache Mietspiegel zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden könnten. Auch die ZK 67 des LG Berlin ist jetzt diesen Weg gegangen und meint, der Berliner Mietspiegel 2013 biete zumindest als einfacher Mietspiegel eine geeignete und hinreichende tatsächliche Grundlage, die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 287 ZPO zu bestimmen.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 17/15 - 33./34. Kalenderwoche
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Vermietete Grundstücke nicht mehr begünstigt – Müsste dann nicht auch die Gewerbesteuer entfallen?
Referentenentwurf des Erbschaftsteuergesetzes
GE 15/2015, S. 936 - Durch die geplante Erbschaftsteuerreform wird die Verschonung des Betriebsvermögens auf Wirtschaftsgüter beschränkt, die im Hauptzweck einer originär gewerblichen Tätigkeit dienen. Vermietete Grundstücke sind daher auch dann nicht begünstigt, wenn sie zu einem Betriebsvermögen gehören und zu ihrer Verwaltung ein eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist.
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