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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

6700 % Gewinn?
Namen & Nachrichten
GE 2/2015, S. 75 - Recht schmallippig beantworte der Berliner Senat eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek und Dr. Turgut Altug (GRÜNE) zum Kaufpreis eines Teils der Kleingartenkolonie Oeynhausen an der Forckenbeckstraße/Kissinger Straße, der bekanntlich bebaut werden soll.
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Untergeschobene Klausel wirkt nicht
Angebotsannahme mit Änderungen
GE 1/2015, S. 26 - Nach § 150 BGB gilt die Annahme eines Vertragsangebots mit Änderungen als neues Angebot, das dann mit diesen Änderungen zum Vertragsgegenstand wird, wenn die Gegenseite dieses neue Angebot annimmt. Wer allerdings die Gegenseite zu täuschen versucht, kann sich nach Treu und Glauben darauf nicht berufen.
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Festlegung des Umlageschlüssels durch Vermieter
Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für die Betriebskostenabrechnung
GE 1/2015, S. 24 - Wohnraummietvertragsparteien können statt eines konkreten Umlageschlüssels ein ein seitiges Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen des Vermieters vereinbaren.
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Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen
Gemeinden haben nicht unendlich Zeit dafür

GE 1/2015, S. 39 - Eigentümer von Grundstücken in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten können nicht zeitlich unbegrenzt zur Zahlung der Sanierungsausgleichsabgabe herangezogen werden, so das Bundesverwaltungsgericht. Verschleppen dürfen die Gemeinden das Verfahren trotzdem. Bei der Beitragserhebung gilt zwar eine vierjährige Festsetzungsfrist für sanierungsrechtliche Ausgleichszahlungen, die läuft jedoch erst ab Ablauf des Jahres, in dem die Gemeinde ein Sanierungsgebiet förmlich aufgehoben hat. Das Bundesverwaltungsgericht verwarf ausdrücklich die Auffassung der Vorinstanz, wonach für den Fristbeginn auf den tatsächlichen Abschluss der Sanierung abzustellen sei, wenn die Gemeinde die förmliche Aufhebung der Sanierungssatzung pflichtwidrig unterlässt. Chancen, die Zahlung des Ausgleichsbetrages zu vermeiden, gibt es zwar trotzdem, groß sind sie indes nicht.
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Kein Schadensersatz nach Räumung durch Vermieter
Das Urteil des Monats: Mieter hatte nicht vermieteten zweiten Keller vollgemüllt
GE 1/2015, S. 21 - Bei einer „kalten“ Räumung durch den Vermieter (Räumung ohne Räumungstitel) haftet dieser für die unerlaubte Selbsthilfe ohne Verschulden für abhandengekommene Gegenstände des Mieters. Er muss dazu auch ein Inventarverzeichnis mit Angaben zum Wert der Gegenstände anfertigen. Nach Auffassung des AG Mitte gilt das nicht, wenn der Raum dem Mieter nicht vom Vermieter zugewiesen worden war, sondern er ihn eigenmächtig in Besitz genommen hatte. Ein lesenswertes Urteil eines aufgebrachten Amtsrichters.
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Konkludente Annahme der Umlage durch rügelose Zahlung der neuen Betriebskosten
Zahlung ohne vertragliche Grundlage
GE 1/2015, S. 19 - Eine konkludente Einigung über die Umlage weiterer Betriebskosten kann dadurch zustande kommen, dass der Gewerberaummieter die von dem neuen Vermieter in der Betriebskostenabrechnung umgelegten Kosten für Instandhaltung und Verwaltung über vier Jahre hinweg zahlt, ohne zu rügen, dass es hierfür an einer vertraglichen Grundlage fehlt.
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Mieter trägt Kosten des Müllmanagements bei nachweisbaren Kosteneinsparungen
Umlagefähigkeit auch ohne dezidierte Vereinbarung
GE 1/2015, S. 18 - Auch ohne eine dezidierte Vereinbarung im Mietvertrag sind die Kosten für Müllmanagement umlagefähig, wenn der Mieter durch Kostensenkung davon profitiert. Eine Berufung des Mieters auf eine rein formale Position (Vereinbarung nur über die Kosten der „Müllabfuhr“ und nicht auch noch des Müllmanagements) ist treuewidrig, entschied das Landgericht Lüneburg und hob damit eine von uns veröffentlichte (GE 2014, 808) und kritisierte Entscheidung des AG Uelzen auf.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 2/15 - 2./3. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 2/15 - 2./3. Kalenderwoche
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Konzeptverfahren bringen 40 % weniger Gewinn
Liegenschaftsfonds Berlin: Transparente Grundstückspolitik
GE 1/2015, S. 13 - Kurz vor der Zusammenlegung mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH zog der Liegenschaftsfonds Berlin letztmals in alter Aufstellung Bilanz über das Geschäftsjahr 2014, Verkäufe, Sachwerteinlagen und die neue „Transparente Liegenschaftspolitik“. Durch die stärkere Berücksichtigung von Nutzungskonzepten ging der Veräußerungsgewinn bei gleichem Flächenumsatz um ca. 40 % zurück.
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