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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Nachholbedarf für Makler: Vier von fünf Immobilienexposés weisen gravierende Mängel auf
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern
GE 22/2015, S. 1424 - Der Online-Immobilienmakler Vendomo untersuchte im September die Vollständigkeit professioneller Immobilienexposés für den Verkauf von Einfamilienhäusern. Ausgewertet wurden Angebote auf ImmobilienScout24 aus Deutschlands sieben größten Städten. Ergebnis: Nur 17 % verfügten über vollständige Angaben zum Energieausweis, einen Grundriss sowie Innen- und Außenaufnahmen. Berlin war mit nur 13 % noch schlechter als der Durchschnitt. Schlusslicht im Ranking sind die Schwaben (Stuttgart), am besten abgeschnitten haben die Hamburger.
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Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinschaft
Anschluss an das Fernwärmenetz als Eintrag im Wohnungsgrundbuch
GE 21/2015, S. 1334 - Für eine Übergabestation für den Anschluss an das Fernwärmenetz kann zu Lasten eines Wohnungseigentums im Wohnungsgrundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft eingetragen werden.
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Zuschuss wurde wegen Missbrauchs versagt
Kein Wohngeld nach „Frauentausch“
GE 21/2015, S. 1328 - Wohngeld als Zuschuss zur Miete kann wegen Missbrauchs versagt werden, wenn die Antragstellerin mit dem Vermieter als Paar zusammenlebt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Anders als im Fußball zählt dabei vor Gericht der Videobeweis.
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Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Verzugsschadens
Zins und Zinseszins
GE 21/2015, S. 1331 - Ein Zinseszins kann grundsätzlich nicht verlangt werden. Es verbleibt allerdings der Anspruch auf Ersatz eines solchen Schadens, der aus der verspäteten Zahlung von Zinsen entsteht. Dazu muss der Schuldner jedoch auch wegen der Zinsrückstände in Verzug gesetzt werden. Ferner muss der Verzugsschaden von dem Gläubiger auch dann konkret dargelegt werden, wenn dieser nur den gesetzlichen Zins als Mindestschaden verlangt.
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Ein Drittel aus Erneuerbaren
Nachrichten
GE 22/2015, S. 1416 - Nach einer ersten Schätzung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wird der Bruttostromverbrauch in Deutschland in diesem Jahr zu 33 % von erneuerbaren Energien gedeckt.
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Exposéangaben in Immobilienportalen sind keine provisionsrelevante Maklerleistung
Öffentliches Schaufenster allein reicht nicht aus
GE 22/2015, S. 1439 - Detailreiche Beschreibungen des Kaufobjektes in einer Internet-Annonce sind nicht Gegen- stand eines etwaigen Maklervertrages, da sie sämtlichen potentiellen Interessenten eines solchen Maklervertrages vorab zur Verfügung gestellt worden sind. Der für das Entstehen eines Provisionsanspruchs relevante Nachweis des Maklers kann grundsätzlich nur unter Nennung der persönlichen Daten des Verkäufers geführt werden.
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Vager Eigennutzungswunsch rechtfertigt noch keine Eigenbedarfskündigung
Müssen Selbstnutzer sich künftig an den Lügendetektor anschließen lassen?
GE 21/2015, S. 1326 - Ein – auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter – Eigennutzungswunsch rechtfertigt eine darauf gestützte Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bis dahin nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht.
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Neues Gesicht am Kammergericht
Namen & Nachrichten
GE 23/2015, S. 1484 - Deutschlands ältestes Gericht, das Kammergericht, hat wieder eine Führung.
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Keine Kontrollpflichten des Mieters
Gastherme verliert Wasser
GE 21/2015, S. 1325 - Bei einer Gastherme kann das Manometer die Notwendigkeit zum Nachfüllen von Wasser anzeigen; zur Kontrolle ist der Mieter allerdings nicht verpflichtet und haftet deshalb nicht für Schäden – so jedenfalls das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg.
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Geschäftsverteilung beim LG
Nachrichten
GE 23/2015, S. 1480 - Die 63. Zivilkammer des Landgerichts Berlin ist als Berufungskammer wieder für Mietstreitigkeiten zuständig, die erstinstanzlich beim AG Lichtenberg (einschließlich vormals AG Hohenschönhausen) anhängig sind. Bisher war dafür die 67. Zivilkammer zuständig.
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