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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Bundeskartellamt untersucht Heizkostenabrechner
Verdacht auf Wettbewerbsverfälschung
GE 14/2015, S. 881 - Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung im Bereich der Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten eingeleitet. Das sogenannte „Submetering“ umfasst die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Gebäuden sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung
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Fahrstuhleinbau trotz Wohnungsverkleinerung duldungspflichtig
Modernisierungsmaßnahme
GE 14/2015, S. 885 - Der Einbau eines Fahrstuhls erhöht grundsätzlich den Gebrauchswert der Wohnung. Das soll nach Auffassung der ZK 63 des LG Berlin auch dann gelten, wenn der Flur der Wohnung durch die Baumaßnahme um 1,60 m verkürzt wird.
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Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter als Modernisierung dulden
Grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung durch den Mieter
GE 14/2015, S. 884 - Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit, insbesondere dann, wenn ein Mehrfamilienhaus durch den Vermieter einheitlich mit solchen Geräten ausgestattet wird. Dadurch, dass Einbau und spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude „in einer Hand“ sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung im Sinne von § 555b Nr. 4 und 5 BGB (Modernisierung) führt. Ein Mieter hat deshalb den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter dann zu dulden, wenn er selbst die Wohnung zuvor mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat. Das entschied der Bundesgerichtshof und bestätigte damit zwei Urteile des Landgerichts Halle.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 16/15 - 30./31. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 16/15 - 30./31. Kalenderwoche
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Mietvertrag angefochten: Maklerprovision entfällt
Wegen arglistiger Täuschung
GE 13/2015, S. 827 - Der Anspruch des Maklers auf Provision entsteht bei Abschluss des von ihm vermittelten Hauptvertrages. Dessen weiteres Schicksal ist unerheblich, etwa wenn der Mieter Gewährleistungsansprüche geltend macht. Bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung entfallen dagegen der Vertrag und damit auch der Provisionsanspruch rückwirkend.
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Der aktuelle Stand der Wohnraumförderung des Landes Brandenburg
Fokus auf energetischen und barrierefreien Maßnahmen
GE 13/2015, S. 811 - Das Land Brandenburg hat seine Förderrichtlinien für Mietwohnraum in zwei Schritten umfassend geändert. Ein erster Schritt erfolgte 2014, der zweite in diesem Jahr. Wir stellen nachfolgend die aktuellen Förderungsmöglichkeiten in Brandenburg vor.
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Großes Schlagloch auf Blumberger Damm
Land Berlin haftet nicht für Schäden
GE 13/2015, S. 825 - Nach § 7 BerlStrG ist das Land Berlin als Träger der Straßenbaulast verpflichtet, öffentliche Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten; dies allerdings nur „im Rahmen der Leistungsfähigkeit“. Turnusmäßige Kontrollen der Straßenverhältnisse sind ausreichend, und bis zur Reparatur reichen auch Verkehrszeichen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer muss erkennbar sein, um eine Amtspflichtverletzung anzunehmen.
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Auch bei Zusatzmiete wohnwerterhöhend
Wohnung mit Garten
Nach dem Berliner Mietspiegel 2013 ist ein Garten zur alleinigen Nutzung des Mieters wohnwerterhöhend. Ob das auch dann zutrifft, wenn vom Mieter dafür ein zusätzliches Entgelt zu zahlen ist, kann zweifelhaft sein.
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Erläuterung in der Vorjahresabrechnung ist ausreichend
Verteilerschlüssel des Vorjahres
GE 13/2015, S. 823 - Eine Betriebskostenabrechnung mit aus sich heraus nicht selbsterklärenden Verteilerschlüsseln ist dennoch formell wirksam, wenn dem Mieter die Verteilerschlüssel in der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres nachvollziehbar erläutert worden sind. Der Mieter kann sich dann nicht auf einen nicht nachvollziehbaren Verteilerschlüssel in einer späteren Abrechnung berufen.
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