Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

Mit Hilfe der Stichwortsuche können Sie unser Archiv schnell nach archivierten Veröffentlichungen durchsuchen.
Alle archivierten Beiträge

Mieter darf Vormieter mit eigenen Prozessunterlagen für gezielte Vermieter-Schikane munitionieren
Rachsucht ist kein Kündigungsgrund
GE 17/2015, S. 1067 - Auch wenn der Mieter aus reiner Rachsucht Unterlagen aus einem gegen den Vermieter gewonnenen Prozess an den Vormieter weitergibt, damit dieser seinerseits seinen ehemaligen Vermieter „ausnehmen“ kann, verletzt der Mieter keine mietvertraglichen Pflichten, die eine – fristlose oder ordentliche – Kündigung rechtfertigen. Das jedenfalls meint das AG München.
>> ansehen

Duldung zumindest als Erhaltungsmaßnahme
Fernwärme statt alter Gasheizung
GE 17/2015, S. 1062 - Eine wirtschaftlich sinnvolle Erhaltungsmaßnahme muss der Mieter auch vor Eintritt eines konkreten Schadens dulden, zumal eine Mieterhöhung damit nicht verbunden ist. Wenn die technische Lebensdauer einer Gasetagenheizung erreicht ist, ist der Vermieter berechtigt, eine gleichwertige (oder sogar bessere) Heizung zu installieren.
>> ansehen

BGH zieht die Grenzen des Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Mietwohnung deutlich enger
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückständen in der Verbraucherinsolvenz
GE 17/2015, S. 1058 - Ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, kann der Vermieter dem insolventen Mieter nicht mehr wegen in der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gezahlter Mieten kündigen („Kündigungssperre“). Diese Kündigungssperre entfällt allerdings mit Wirksamwerden der sogenannten Enthaftungserklärung (auch Freigabeerklärung genannt). Eine außerordentliche Kündigung kann dann auch auf Mietrückstände gestützt werden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufen sind, so der BGH. Außerdem hat der BGH in dieser Entscheidung das Zurückbehaltungsrecht des Mieters, ein Druckmittel, um den Vermieter zur Mangelbeseitigung anzuhalten, deutlich eingeschränkt.
>> ansehen

Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 18/15 - 35./36. Kalenderwoche
>> ansehen

Heizölpreise
in Berlin
GE 18/15 - 35./36. Kalenderwoche
>> ansehen

Keine Zuständigkeit der WEG-Gerichte im Streit um den Umfang des Sondereigentums
Wem gehört der Kellerraum?
GE 16/2015, S. 1009 - Der Streit über die sachenrechtlichen Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft – beispielsweise ein Streit um die in der Teilungserklärung vorgenommene Aufteilung eines Kellerraumes – gehört nicht zu den Wohnungseigentumssachen nach § 43 Nr. 1 WEG, sondern ist eine allgemeine Zivilsache. Dabei macht es keinen Unterschied, ob abstrakt über den Inhalt des Sondereigentums gestritten wird oder über die sich aus dem Sondereigentum ergebenden Herausgabeansprüche. Wird bei einer solchen Fallkonstellation gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung bei verschiedenen Gerichten eingelegt, handelt es sich dennoch um ein einheitliches Rechtsmittel, das nur verworfen werden darf, wenn keine der Einlegungen erfolgreich war, so der Bundesgerichtshof.
>> ansehen

Einseitiger Widerruf des Vermieters möglich
Zeitweiliger Mietverzicht
Bei mit einem Förderungsvertrag subventionierten Wohnungen wird oft eine niedrigere Anfangsmiete vereinbart als „eigentlich“ angemessen. Eine spätere Mieterhöhung ist dann problematisch (vgl. LG Berlin, GE 2015, 656). Bei preisgebundenem Wohnraum ist ein einseitiger Widerruf eines solchen temporären Mietverzichts (der sich für den Mieter als Mieterhöhung darstellt) aber möglich.
>> ansehen

Außerbesitzsetzung des Untermieters nach § 940 a ZPO
Räumungsverfügung
GE 16/2015, S. 1002 - Der Vermieter kann vom Untermieter nur die Herausgabe derjenigen Räume und Flächen verlangen, die dem Untermieter tatsächlich zum Gebrauch überlassen worden sind.
>> ansehen

Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte so gut wie ausgeschlossen
Entscheidungen zur Tierhaltung
GE 16/2015, S. 1002 - Eine Berufung ist nur dann statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 € übersteigt. Bei Urteilen zur Tierhaltung des Mieters bestimmt das (Berufungs-) Gericht den Wert der Beschwer nach freiem Ermessen. Die Berufungskammern des Landgerichts Berlin sind da oft zurückhaltend. So etwa LG Berlin: „Nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Berlin (vgl. ZK 67, GE 1996, 470; ZK 62, GE 1992, 1291; ZK 63 - 63 S 17/00 -; ZK 61 - 61 S 32/99 -) ist der Wert einer Klage auf Duldung oder Unterlassung von Hundehaltung gemäß § 3 ZPO mit nicht mehr als 800 DM zu bewerten.“
>> ansehen

Stillschweigender Verzicht durch ein vorangegangenes Mieterhöhungsverlangen?
Wahlmöglichkeiten nach Modernisierung: Schließt eine die andere aus?
GE 16/2015, S. 1000 - Nach einer Modernisierung hat der Vermieter nicht nur das einseitige Mieterhöhungsrecht nach § 559 BGB, sondern kann auch Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB verlangen. Auch eine Kombination aus beiden Mieterhöhungsmöglichkeiten ist zulässig, sofern die Modernisierung nicht doppelt gewertet wird (zu den Einzelheiten vgl. Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Vorbemerkung 7 ff. zu § 558 BGB). Das Landgericht Berlin meint, nach einer Mieterhöhung gemäß § 558 BGB könne unter Umständen ein stillschweigender Verzicht auf weitere Mieterhöhungsmöglichkeiten angenommen werden.
>> ansehen