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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 20/15 - 40./41. Kalenderwoche
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In Berlin kein Grund für Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen
Grundwasserschutz
GE 18/2015, S. 1141 - Betreiber von Grundstücksentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Dichtheitsprüfungen vorzunehmen lassen. Je nach Schutzzone betragen die vorgeschriebenen Prüfungsintervalle zwischen 5 und 20 Jahre. Darauf wies der Berliner Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage hin.
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„Kauf bricht nicht Miete“ gilt für Eigentümer nicht in Altfällen vor 2007
Telekommunikationsleitungen
GE 18/2015, S. 1129 - Ein Grundstückseigentümer muss eine Telekommunikationsleitung, die auf seinem Grundstück endet, nur aufgrund einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber dulden. Ein neuer Eigentümer wäre daran grundsätzlich nicht gebunden, so dass der Gesetzgeber seit dem 24. Februar 2007 angeordnet hat, dass die Mietrechtsvorschrift „Kauf bricht nicht Miete“ hier auch gilt, dies aber nur dann, wenn der Eigentumsübergang danach stattfand – so die ausführlich begründete Entscheidung des V. Senats des BGH.
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Verjährungsfristen sind minutengenau einzuhalten
Im letzten Moment – und keine Sekunde später

GE 18/2015, S. 1127 - Dass zivilrechtliche Ansprüche verjähren, dürfte hinreichend bekannt sein. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden, wenn sich der Anspruchsgegner auf die Einrede der Verjährung beruft. Der Gesetzgeber wollte hierdurch Rechtssicherheit und -frieden schaffen. Durch in § 204 BGB genannte Prozesshandlungen kann die Verjährung gehemmt werden – z. B. durch eine Klageerhebung. Dies setzt jedoch voraus, dass die Klage noch innerhalb der Verjährungsfrist anhängig wird. Geht die Klageschrift auch nur Minuten zu spät ein, hilft sie dem Kläger nicht mehr, wie das Kammergericht in einem Berufungsverfahren dargelegt hat.
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Reisen bildet
Namen & Nachrichten
GE 17/2015, S. 1046 - Sogar wenn es nur ein Trip über das Wochenende nach Stockholm ist. Zurück bin ich mit folgenden Erkenntnissen gekommen: (1) Stockholm weist, obwohl es nur gut 800.000 Einwohner hat, seine Fläche nur ein Fünftel der Berliner Fläche beträgt (und auch dieses Fünftel noch zu 30 % aus Wasser besteht), gefühlt doppelt so viele und doppelt so tiefe Schlaglöcher und welligen Asphaltbelag aus wie Berlin. Dafür klagen wir an der Spree doppelt so häufig darüber.
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Sperrmüll im Keller
Umfang der Räumungspflicht
GE 17/2015, S. 1068 - Das Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen steht der Erfüllung der Pflicht zur Rückgabe der Mietsache nicht entgegen.
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Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten
Gesetzlicher Mindestlohn
GE 17/2015, S. 1053 - Mit Wirkung zum 1. August 2015 sind wichtige Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 19/15 - 37./38. Kalenderwoche
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Wenn Wohnungseigentümer ausgesperrt werden: Unwirksamkeit eines Sondernutzungsrechts
Einziger Zugang darf nicht durch fremde Wohnung führen
GE 17/2015, S. 1071 - Ein zugunsten einer Wohnung begründetes Sondernutzungsrecht an einer Fläche des Gemeinschaftseigentums ist unwirksam, wenn die Sondernutzungsfläche den einzigen Zugang zu einer anderen Wohnung darstellt und den Eigentümer somit vom Betreten der einzigen Zugangsfläche zu seiner Wohnung ausschließt.
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Mit dem Mieter kommt (und geht) der Schimmel
BBU – Erfahrungen aus 100 Unternehmen

GE 17/2015, S. 1075 - Dämmung und Fenstertausch, kurz die neue Dichtigkeit der Gebäude, machen ein ausgeprägtes Lüftungsverhalten notwendig, um die in der Luft gespeicherte Feuchtigkeit abzuleiten. Neben baulichen Fehlern, wie Wärmebrücken, ist jedoch die Schimmelursache oft der Bewohner. In einer Befragung des BBU gaben Dreiviertel der Mitgliedsunternehmen an, Schimmelbildung auf das Mieterverhalten zurückführen zu können – in vielen Fällen tritt sie sogar erstmals beim Mieterwechsel in Erscheinung.
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