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Archiv / Suche


Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Geringe Wertminderung = geringer Streitwert
= keine Berufung
Stromkabel ohne Erlaubnis verlegt
GE 24/2015, S. 1573 - Wenn das Landgericht die Berufung durch Beschluss verwirft, weil die Beschwer von 600 € nicht überschritten ist, kann der Bundesgerichtshof dies in wichtigen Sachen nach Rechtsbeschwerde überprüfen und damit auch Grundsätzliches zur Streitwertfestsetzung klären. Im Fall einer Stromkabelverlegung ohne Erlaubnis auf fremdem Grundstück hat er die Annahme eines geringen Streitwerts gebilligt.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 2/16 - 1./2. Kalenderwoche
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 2/16 - 1./2. Kalenderwoche
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Keine Lizenzgebühren für Weiterleitung im Kabelnetz
Ramses III: Gemeinschaftsantenne in Wohnanlagen

GE 24/2015, S. 1572 - Ob bei einer Kabelweitersendung von über eine Gemeinschaftsantenne empfangenen Fernsehprogrammen zu den einzelnen Wohnungen eine urheberrechtliche Vergütung geschuldet wird, war bisher umstritten. Teilweise wurde angenommen, dass eine Vergütungspflicht nur dann entfällt, wenn die Empfänger persönlich verbunden sind, was bei einem Wohnhaus mit mehr als zehn Parteien ausscheide (VG Media GE 2013, 508). Der Bundesgerichtshof ist anderer Auffassung.
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Wer sich beklauen lässt, kann Miete sparen?!
Diebstahl der vom Mieter im Keller eingelagerten Küche des Vermieters
GE 23/2015, S. 1503 - Wenn der Mieter für die vom Vermieter gestellte Kücheneinrichtung vereinbarungsgemäß Miete entrichten muss, soll diese Verpflichtung entfallen, wenn die vom Mieter in seinem Keller gelagerte Einrichtung gestohlen wird, so das LG Berlin in einem Fall, dem eine besondere Vereinbarung der Mietparteien zugrunde lag.
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Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmängeln
Nur für die Zukunft und wenn Mangel besteht
GE 23/2015, S. 1501 - Nach einem neuen Urteil des BGH (GE 2015, 1089) kann ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mietmängeln nicht schrankenlos ausgeübt werden und nur auf zukünftige Nutzungszeiträume abzielen. Daraus folgt, dass für mangelfreie Monate sowieso ein Zurückbehaltungsrecht ausscheidet.
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Vermittlungsleistung nicht umsatzsteuerbefreit
„Atypischer Maklervertrag“
GE 23/2015, S. 1503 - Vermittlungsleistungen eines Maklers, der aufgrund eines atypischen Maklervertrages eine Verwertungsbefugnis nach gemäß § 1 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) erlangt hat, sind nicht nach § 4 Nr. 9 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Atypisch sind Maklerverträge z. B. dann, wenn der Grundstücksverkäufer sich verpflichtet, zu einem Mindestpreis an den vermittelten Käufer zu verkaufen und dem Makler ein Mehrerlös zustehen soll; für diese Differenz fällt Umsatzsteuer an.
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Spätere Mietminderung war erheblich geringer
Streitwert für Mangelbeseitigungsklage
GE 23/2015, S. 1502 - Nach § 535 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Beseitigung aller Mängel der Mietsache verlangen, auch wenn nur eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit vorliegt, etwa bei einem kleinen Wasserfleck an der Decke. Für eine Mangelbeseitigungsklage hat das Gericht nach einer fiktiven Minderungsquote einen Streitwert festzusetzen, der allerdings keine Bedeutung für eine spätere Mietminderung hat, da diese nur bei einer erheblichen Minderung der Tauglichkeit eingreift. Der Mieter kann deshalb nicht einfach die Miete analog zum Streitwert mindern.
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Toleranz bei Angabe von Wohnflächen bleibt nötig
Messen ist manchmal mehr Ansichtssache als exakt

GE 24/2015, S. 1583 - Ein Toleranzbereich bei der Angabe von Wohnflächen ist notwendig. Die in einem Praxistest ermittelten Messdifferenzen sind zu groß. Haus & Grund Deutschland, die Dachorganisation der Privateigentümer, hat drei Wohnflächenermittler beauftragt, jeweils eine Doppelhaushälfte und eine Altbauwohnung zu vermessen. Die Abweichungen waren höher als der vom BGH bisher zugestandene Toleranzbereich von 10 %.
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Elektroräder mit Zukunft
Nachrichten
GE 24/2015, S. 1548 - Von Juli 2014 bis September 2015 nahmen 325 Berufspendler ausgewählter Unternehmen, Einrichtungen und Behörden im Südwesten Berlins und
der Umlandkommunen Stahnsdorf, Kleinmachnow und Teltow an dem Praxistest „BikePendeln“ teil.
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