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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Infam: Keine Kredite mehr an Personen über 60 – weil deren „Restlebensdauer“ nicht mehr reicht!
Diskriminierende Umsetzung der Wohnimmobiliarkreditrichtlinie in Deutschland
GE 16/2016, S. 1016 - Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments 2014/17/EU über Wohnimmobilienkredite für Verbraucher (Wohnimmobiliarkreditrichtlinie) hat die EU verschiedene Regulierungen für die Vergabe von Immobiliendarlehen an Verbraucher angeordnet. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Finanzkrise gezeigt habe, „dass unverantwortliches Handeln von Marktteilnehmern die Grundlagen des Finanzsystems untergraben und zu mangelndem Vertrauen bei ... den Verbrauchern ... führen kann. Viele Verbraucher haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre Kredite zu bedienen, was zu einem Anstieg von Zahlungsausfällen und Zwangsvollstreckungen führt.“ Die Richtlinie enthält Mindeststandards, die der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung verschärfen darf.
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Feststellungsklage zur Höhe der Minderungsquote
Gebührenstreitwert bemisst sich nach 3,5fachem Jahresbetrag
GE 16/2016, S. 1003 - Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderungsquote bemisst sich nach § 3 ZPO i. V. m. den Bewertungsgrundsätzen des § 9 Satz 1 ZPO nach dem 3,5fachen Jahresbetrag des auf die Minderungsquote entfallenden Mietzinsanteils.
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Sanierung der Gassteigleitung muss geduldet werden
n dringenden Fällen auch ohne Eigentümerbeschluss
GE 15/2016, S. 952 - Bestreitet ein Wohnungseigentümer die Verpflichtung zur Duldung der notwendigen Reparaturarbeiten, kann auch nach deren Durchführung auf Feststellung geklagt werden, dass die Duldungsverpflichtung bestand.
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Das Leerstandsrisiko trägt der Vermieter
Abwälzung auf Geschäftsraummieter
GE 15/2016, S. 925 - Zu den wesentlichen Grundgedanken des Betriebskostenrechts gehört die Feststellung, dass das Leerstandsrisiko bei der Umlegung der Betriebskosten vom Vermieter zu tragen ist. Eine formularmäßig vorgenommene Überbürdung auf den Mieter ist daher unwirksam.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 16/16 - 30./31. Kalenderwoche
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 16/16 - 30./31. Kalenderwoche
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Kein Notwegerecht für bequemes Parken
Haus über Treppe erreichbar
GE 15/2016, S. 947 - Grundsätzlich gehört es zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Wohngrundstücks, es mit dem eigenen Auto anzufahren. Bis vor den Eingangsbereich des Gebäudes muss man allerdings nicht fahren können.
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Durchfahrtberechtigung in alle Ewigkeit
Keine Kündigung – keine Verjährung
GE 15/2016, S. 946 - Der Eigentümer eines Grundstücks ohne Straßenanbindung kann die Einräumung eines Notwegrechts verlangen. Kommt es zu einer vertraglichen Vereinbarung, die auch die Ausbaukosten regelt, wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, das nicht kündbar ist und auch nicht der Verjährung unterliegt.
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Mieterhöhung mit Berliner Mietspiegel: Zusatz „nicht qualifiziert“ ist unschädlich
Der kleine, aber feine Unterschied zwischen Begründung und Begründetheit
GE 15/2016, S. 945 - Der Berliner Mietspiegel 2009 und dessen Nachfolger sind nach einer Entscheidung der 63. Kammer des Landgerichts Berlin (GE 2015, 1097) nicht qualifiziert; die Folgerungen für die Praxis sind auch in der Berliner Rechtsprechung umstritten (kritisch etwa Börstinghaus, NJW 2015, 3200). Anders als einige Amtsgerichte entschieden haben, ist ein Mieterhöhungsverlangen aber nicht deshalb unwirksam, weil der Vermieter zwar auf den Mietspiegel Bezug nimmt, aber gleichzeitig mitteilt, er halte ihn nicht für qualifiziert – so zu Recht die 65. Kammer des Landgerichts Berlin.
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Abschließbarkeit des Straßenzugangs reicht
Hinterhaus braucht kein Schloss
GE 15/2016, S. 942 - Bei der Merkmalgruppe 4 (Gebäude) kommt es auf die Bausubstanz an, nicht auf etwaige Vermüllungen. Eine abschließbare Hauseingangstür“ dient dazu, Nichtmietern den Zutritt zum Gebäude zu verwehren. Insofern ist eine gesonderte Abschließbarkeit des Aufgangs zum Hinterhaus unnötig.
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