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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Kenntnis des Vermieters vom Besitzerwerb erst im Berufungsverfahren
Räumungsverfügung gegen Dritte
GE 18/2016, S. 1123 - Ein Räumungstitel kann nur gegen die Personen vollstreckt werden, die dort aufgeführt sind. Der Gesetzgeber hat deshalb in § 940a ZPO geregelt, dass eine einstweilige Verfügung auf Räumung gegen Dritte möglich ist, die ohne Kenntnis des Vermieters in den Räumen wohnen, sofern der Vermieter davon erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Räumungsprozess erfährt. Das Landgericht Berlin hatte gemeint, es gelte die letzte mündliche Verhandlung in der Berufung (GE 2015, 863). Das LG Frankfurt folgte dieser Auffassung nicht.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 19/16 - 36./37. Kalenderwoche
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Nutzung des Berliner Mietspiegels 2015 weiterhin als einfacher Mietspiegel
Für Mieterhöhungsverlangen in Wedding, Mitte und Tiergarten
GE 18/2016, S. 1119 - Bei der Anwendung des Berliner Mietspiegels 2015 kann es dahinstehen, ob dieser qualifiziert nach § 558d BGB ist; er reicht zumindest aus, um ihn als einfachen Mietspiegel gemäß § 287 ZPO zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen (Fortführung der Kammerrechtsprechung), da er insbesondere auf einer größeren Datenbasis beruht, als sie ein Sachverständiger mit angemessenem Kosten- und Zeitaufwand (im Verhältnis zu den oftmals geringen Streitwerten) ermitteln könnte.
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Mögliche Schäden oder Wertminderung sind maßgeblich
Beschwerdewert für Unterlassungsklage
GE 18/2016, S. 1119 - Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision setzt bei einer abgewiesenen Klage auf Unterlassung ein Wertinteresse des Klägers von mehr als 20.000 € voraus. Die Darlegung der Kosten einer möglichen Abhilfemaßnahme genügt dafür nicht.
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Zuwarten ist unschädlich: Fristlose Kündigung nicht unmittelbar nach Kenntniserlangung notwendig
Kein Nachteil für gutmütige Vermieter
GE 18/2016, S. 1117 - Dauerschuldverhältnisse – Mietverhältnisse zählen dazu – können nach dem allgemein geltenden § 314 Abs. 3 BGB vom Berechtigten nur innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat, gekündigt werden. Diese allgemeine Vorschrift findet auf die fristlose Kündigung eines (Wohnraum-) Mietverhältnisses nach §§ 543, 569 BGB jedoch keine Anwendung, so der BGH.
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Vorkaufsrecht bei bestimmbaren Einzelflächen
Beabsichtigte Realteilung mit Verkauf an Einzelpersonen
GE 17/2016, S. 1067 - Bei einer Realteilung mit Veräußerung mehrerer Reihenhäuser haben die Mieter ein Vorkaufsrecht; dieses entfällt allerdings, wenn das Gesamtgrundstück veräußert wird. Ist die Realteilung mit Begründung von Wohnungseigentum zwar noch nicht formell vollzogen, nach dem Kaufvertrag aber vom Veräußerer geschuldet, kann ein Vorkaufsrecht entstehen.
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Wegerecht für jeweiligen neu hinzukommenden Wohnungseigentümer
Mehrere Vormerkungen erforderlich
GE 17/2016, S. 1067 - Soll ein Grundstück mit einem Gehrecht für den jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks belastet werden, kann dies durch eine Vormerkung gesichert werden, auch bei mehreren Berechtigten als Gesamtgläubiger. Beim Vertrag zugunsten Dritter sind allerdings mehrere Vormerkungen erforderlich.
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Unwirksamer Beitritt zur Werbegemeinschaft
Zahlen muss er trotzdem
Mit Urteil vom 12. Juli 2006 (XII ZR 39/04, GE 2006, 1163) hatte der BGH entschieden, dass eine mietvertragliche Beitrittsverpflichtung zu einer als GbR auftretenden Werbegemeinschaft wegen des für den Mieter unübersehbaren Haftungsrisikos unwirksam ist. Ob das auch gilt, wenn der Beitritt außerhalb des Mietvertrages erfolgt, hat der BGH in der vorliegenden Entscheidung dahinstehen lassen, eine Zahlungsverpflichtung des Mieters aber nach den Grundsätzen über den fehlerhaften Beitritt zu einer GbR angenommen.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 18/16 - 34./35. Kalenderwoche
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 18/16 - 34./35. Kalenderwoche
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