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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Die Kosten für das Müllmanagement sind umlegbar
Auch ohne eine dezidierte Vereinbarung im Mietvertrag
GE 11/2016, S. 704 - Auch ohne eine dezidierte Vereinbarung im Mietvertrag sind die Kosten für Müllmanagement umlagefähig, wenn der Mieter durch Kostensenkung davon profitiert. Das wird, wenn aktives Abfallmanagement (Umsortierung, Behälteroptimierung, Erhöhung der Recycling-Quote, Behältertransport, Reinigungskosten) betrieben wird, der Regelfall sein.
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Unmissverständliche Formulierungen notwendig
Zeitmietvertrag und Mietaufhebungsvertrag
GE 10/2016, S. 630 - Wenn der Vermieter umfangreiche Modernisierungsarbeiten beabsichtigt, bietet sich der Abschluss eines (echten) Zeitmietvertrages an. Bei einem bestehenden Mietverhältnis kann aber auch ein Mietaufhebungsvertrag in Betracht kommen; das setzt klare Formulierungen voraus, damit nicht auf einmal doch ein – unzulässiger – Zeitmietvertrag vorliegt.
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Versicherungsmakler haben üblicherweise keinen Provisionsanspruch gegenüber einem Verbraucher
Sondervereinbarungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen
GE 12/2016, S. 761 - Ein Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers gegenüber Verbrauchern entsteht üblicherweise nicht, da Leistungen des Maklers von den Versicherungsunternehmen vergütet werden. Darüber hinaus geschlossene gesonderte Vergütungsvereinbarungen eines Versicherungsmaklers mit seinem Kunden, der Verbraucher ist, unterliegen den strengen Inhaltskontrollen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 307 Abs. 3 BGB.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 11/16 - 19./20. Kalenderwoche
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Der Beschwerdewert ist ohne Nebenkosten zu berechnen
Klage auf Räumung
GE 10/2016, S. 628 - Der Wert der Beschwer in einem Wohnraumräumungsstreit beträgt bei Mietverhältnissen auf unbestimmte Zeit die dreieinhalbfache Jahresnettomiete. Nebenkosten wie die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen den Beschwerdewert nicht, so der BGH.
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Linoleumboden: Hochwertigkeit durch Verlegeart und Müllraum statt offener Müllstandsfläche
Auslegung der Orientierungshilfe zum Mietspiegel
GE 10/2016, S. 626 - Hochwertig im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel ist ein Linoleumboden in der Küche nicht in erster Linie durch den Materialpreis, sondern durch die Verlegeart, so das Landgericht Berlin. Der Entscheidung ist außerdem zu entnehmen, dass auf Putz liegende Heizungsrohre nicht mit dem Negativmerkmal der auf Putz liegenden Installation für Wasser und Abwasser verwechselt werden dürfen. Und: Ein geschlossener Raum für Mülltonnen ist genauso gut wie eine sichtbegrenzte Müllstandsfläche.
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Sozialmietenbegrenzung durch die ortsübliche Vergleichsmiete
Gerichtliche Wohnlageneinordnung
GE 10/2016, S. 624 - In Mannheim darf die Miete für geförderte Wohnungen nicht höher sein als die ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 10 %. Der Mietspiegel sieht dazu bestimmte Kriterien für die Wohnlage von „gut“,„normal“ oder „einfach“ vor.
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Minderung muss durchgeführt werden
Keine Rückforderung
GE 09/2016, S. 563 - Die Ankündigung einer Mietminderung reicht, wenn der Mieter gleichwohl die volle Miete zahlt, nicht aus, um überzahlte Miete zurückzufordern.
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Immobilienverwalter wollen Vergütungen erhöhen
Branchenbarometer des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV)
GE 09/2016, S. 549 - Das 4. Branchenbarometer des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), an dem sich zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 bundesweit 478 Verwaltungsunternehmen an einer anonym durchgeführten Umfrage zu Struktur, Mitarbeiterentwicklung, Vergütungsstrukturen sowie Umsatz- und Gewinnerwartungen beteiligten, ergab, dass 75 % der Verwalter die Anhebung ihrer Vergütungssätze planen.
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Fehlender Balkon ist auch beim Denkmal wohnwertmindernd
Solange der Anbau nicht zumindest vergeblich versucht wurde
GE 09/2016, S. 561 - Ein fehlender Balkon ist nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2015 auch in einem denkmalgeschützten Gebäude wohnwertmindernd zu berücksichtigen, sofern der Vermieter nicht nachvollziehbar – etwa durch Nachweis vergeblicher Bemühungen um eine entsprechende Baugenehmigung oder durch eine abschlägig beschiedene Bauvoranfrage – vorträgt, dass ein Balkonanbau aus baulichen oder rechtlichen Gründen unmöglich oder unzulässig ist, so das Landgericht Berlin.
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