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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Wohnungstür des Nachbarn eingeschlagen
Fristlose Kündigung wegen eines Racheaktes gegenüber Mitmietern
GE 13/2016, S. 821 - Repressalien des Mieters – im konkreten Fall wurde die Wohnungstür eines anderen Mieters eingeschlagen – gegenüber einem Nachbarn zur Vergeltung einer Aussage des Nachbarn im Zusammenhang mit einem von dem Vermieter geführten Räumungsrechtsstreit rechtfertigen auch ohne den vorherigen Ausspruch einer Abmahnung die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
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Genehmigter Neubau in Pankow muss wieder abgerissen werden
Abstandsflächen nicht eingehalten
GE 13/2016, S. 821 - Ein vom Bezirksamt Pankow genehmigter (!) baurechtswidriger Neubau im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks in der Kollwitzstraße muss auf Anordnung desselben Bezirksamts vollständig abgerissen werden, so das VG Berlin. Ein Teilrückbau ist nicht ausreichend.
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Das „Urbane Gebiet“ – ein neuer Baugebietstyp soll Kommunen das Nachverdichten erleichtern
BauGB-/BauNVO-Novelle zur Umsetzung „Aktiver Liegenschaftspolitik“
GE 13/2016, S. 832 - Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat jüngst mit der Verbändeanhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ begonnen. Beabsichtigt ist mit dieser gesetzlichen Neuregelung u. a. die Ergänzung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch eine neue Baugebietskategorie, das „Urbane Gebiet“. Zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten städtischen Gebieten soll den Kommunen mehr Flexibilität eingeräumt werden, ohne dabei das grundsätzlich hohe Lärmschutzniveau zu verlassen. Ziel ist also ein „lärmrobuster“ Städtebau mit erhöhter Bebauungsdichte. Da gerade das Land Berlin kaum noch Angebotsbebauungspläne aufstellt, ist es für Private, die sich umfänglich an der Baurechtschaffung beteiligen (müssen), unumgänglich, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten, die ein Urbanes Gebiet eröffnen kann, auseinanderzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 13/16 - 23./24. Kalenderwoche
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Basiszinssatz
gemäß § 247 Abs. 1 BGB
GE 13/16 - ab 1. Juli 2016
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Wenn weder Mieter noch Vermieter Einwände haben: Heranziehung des Berliner Mietspiegels 2013
Kein Streit um Qualifiziertheit beim Mieterhöhungsverlangen
GE 13/2016, S. 819 - Der Berliner Mietspiegel 2013 kann unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB erfüllt sind, dann zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden, wenn weder Vermieter noch Mieter Einwände gegen die Anwendbarkeit des Mietspiegels zur Ermittlung der ortsüblichen Miete vorgebracht haben.
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Müllstandsfläche braucht kein Dach
Orientierungshilfe zum Mietspiegel
GE 12/2016, S. 763 - Eine gepflegte Müllstandsfläche erfordert keine Überdachung und dann keine separate Abschließbarkeit, wenn sie nur den Mietern zugänglich ist. Ein repräsentativer Eingangsbereich liegt dann vor, wenn er großzügig ist, an der gewölbten Decke mit Stuckkassetten verziert und an den Wänden der Aufgänge gefliest ist.
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Gestattungen in der Teilungserklärung dürfen nicht ausgedehnt werden
Bauliche Veränderungen an Restaurant mit Terrasse
GE 12/2016, S. 765 - Überschreiten Gewerbetreibende ihre baulichen Befugnisse aus der Teilungserklärung, können sie auf Rückbau in Anspruch genommen werden.
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Mietsenkungsanspruch auch nach Ende der öffentlichen Förderung
Koppelung an das Einkommen
GE 12/2016, S. 758 - Bei öffentlich gefördertem Wohnungsneubau sollen die Mieten für einen bestimmten Zeitraum gering gehalten werden; eine vertraglich vereinbarte einkommensorientierte Zusatzförderung (durch die IBB) begründet aber grundsätzlich keinen Anspruch des Vermieters auf eine Mieterhöhung; auch nicht nach Auslaufen der öffentlichen Förderung (LG Berlin, GE 2015, 656). Der Mieter kann dagegen bei Verringerung seines Einkommens eine Mietsenkung verlangen.
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Sanierungskostenanstieg in zwei Jahren um über 80 % ist nicht glaubhaft
Nichtzulassungsbeschwerde
GE 12/2016, S. 757 - Um Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen, muss der Gegenstandswert 20.000 € übersteigen. Die Angaben sind glaubhaft zu machen, d. h. für ihre Richtigkeit muss eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen. Daran fehlt es, wenn die Partei im Prozess unterschiedliche Wertangaben gemacht hat.
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