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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Eine Treppe vor dem Fahrradraum wirkt nicht wohnwertmindernd
Für einige Mieter unbenutzbar
GE 14/2016, S. 894 - Dass der im Haus vorhandene Fahrradabstellraum nur über eine Treppe erreicht werden kann, führt noch nicht dazu, dass das nach den Berliner Mietspiegeln wohnwertmindernde Merkmal„keine Fahrradabstellmöglichkeit“ vorliegt. Dass der Fahrradabstellraum nicht von jedem Mieter genutzt werden kann, der ein Fahrrad besitzt, weil z. B. ältere Menschen oder kleinere Kinder nicht in der Lage sein werden, das Fahrrad eine Treppe hinunter zu tragen, reicht nicht aus.
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Abweichende Teilungserklärung
Fenstersanierung
GE 14/2016, S. 879 - Die Teilungserklärung kann abweichend vom Gesetz die Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum (hier: Atelierfenster im Bereich des Sondereigentums) und die Kostentragung regeln.
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„Mitbenutzung“ heißt nicht „mitvermietet“
Großer Unterschied
GE 14/2016, S. 892 - Darf ein Keller laut Mietvertrag nur „mitbenutzt“ werden, steht dem Mieter kein Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Instandsetzung zu. Der Mieter kann auch nicht verlangen, dass ihm der Keller wieder überlassen wird, wenn der Vermieter ihn anderweitig nutzt. Der Entscheidung des AG Spandau ist außerdem zu entnehmen, dass Rauschen, Knistern und Knacken in älteren Wechselsprechanlagen systembedingt sind und keinen Mangel darstellen.
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Vorbehalt des Mieters bei Zahlung der Nachforderung
Darlegungs- und Beweislast für materielle Unrichtigkeit einer Abrechnung
GE 14/2016, S. 891 - Fordert der Mieter den aus einer Betriebskostenabrechnung resultierenden und unter Zahlungsvorbehalt ohne weitere Erklärung ausgeglichenen Nachzahlungsbetrag zurück, trägt er die volle Beweislast für die materielle Unrichtigkeit der Abrechnung.
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Bezirke reagieren mit einer Flut neuer Milieuschutzgebiete
Umwandlungsverbot durch Hintertür
GE 14/2016, S. 880 - Obwohl nach Artikel 27 Abs. 1 der Berliner Verfassung die Bildung von Wohnungseigentum gleichberechtigt neben der Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, steht, wird das Staatsziel Wohnungseigentumsbildung durch politische Entscheidungen unterlaufen, u. a. durch die Kombination von Berliner Umwandlungsverordnung und einer Flut neuer Milieuschutzsatzungen.
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Vorsicht vor Gefälligkeiten: Hilfsbereite Nachbarn haften für Schäden auf dem Grundstück nebenan
Wer „Urlaubsvertretung“ bei Gartenbewässerung übernimmt, muss sich absichern!
GE 14/2016, S. 887 - Vorsicht vor zu viel Hilfsbereitschaft unter Nachbarn, besonders in der Urlaubszeit! Wer dem Nachbarn bei dessen Abwesenheit den Rasen sprengt und die Blumen gießt, haftet, wenn dabei ein Schaden am Nachbargrundstück entsteht. Einfache Fahrlässigkeit reicht dafür schon aus. Bevor man Nachbarn solche Gefälligkeiten erweist, sollten die einen Haftungsverzicht unterschreiben.
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Auch wenn nur einer kauft: Mietverhältnis insgesamt erloschen
Vorkaufsrecht bei Mietermehrheit
GE 13/2016, S. 826 - Wenn ein Schuldner selbst zum Gläubiger wird, etwa weil ihm die Forderung abgetreten wurde, erlischt das Schuldverhältnis (Konfusion). Das Gleiche gilt, wenn der Mieter Eigentum an der Mietsache erwirbt, auch dann – so der BGH –, wenn nur einer von mehreren Mietern sein Vorkaufsrecht ausübt.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 14/16 - 25./26. Kalenderwoche
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 14/16 - 25./26. Kalenderwoche
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Müllplatzerweiterung ist keine Modernisierung?
Auch wenn der Vermieter die Stilllegung des Müllschluckers nicht zu vertreten hatte
GE 13/2016, S. 825 - Ein Vermieter kann die Miete nicht nach §559 BGB erhöhen, nachdem er wegen Schließung der Müllschlucker die Müllplätze erweitert und Recyclingsammelstellen errichtet hat.
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