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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Das Leerstandsrisiko trägt der Vermieter
Abwälzung auf Geschäftsraummieter
GE 15/2016, S. 925 - Zu den wesentlichen Grundgedanken des Betriebskostenrechts gehört die Feststellung, dass das Leerstandsrisiko bei der Umlegung der Betriebskosten vom Vermieter zu tragen ist. Eine formularmäßig vorgenommene Überbürdung auf den Mieter ist daher unwirksam.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 16/16 - 30./31. Kalenderwoche
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 16/16 - 30./31. Kalenderwoche
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Kein Notwegerecht für bequemes Parken
Haus über Treppe erreichbar
GE 15/2016, S. 947 - Grundsätzlich gehört es zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Wohngrundstücks, es mit dem eigenen Auto anzufahren. Bis vor den Eingangsbereich des Gebäudes muss man allerdings nicht fahren können.
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Durchfahrtberechtigung in alle Ewigkeit
Keine Kündigung – keine Verjährung
GE 15/2016, S. 946 - Der Eigentümer eines Grundstücks ohne Straßenanbindung kann die Einräumung eines Notwegrechts verlangen. Kommt es zu einer vertraglichen Vereinbarung, die auch die Ausbaukosten regelt, wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, das nicht kündbar ist und auch nicht der Verjährung unterliegt.
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Mieterhöhung mit Berliner Mietspiegel: Zusatz „nicht qualifiziert“ ist unschädlich
Der kleine, aber feine Unterschied zwischen Begründung und Begründetheit
GE 15/2016, S. 945 - Der Berliner Mietspiegel 2009 und dessen Nachfolger sind nach einer Entscheidung der 63. Kammer des Landgerichts Berlin (GE 2015, 1097) nicht qualifiziert; die Folgerungen für die Praxis sind auch in der Berliner Rechtsprechung umstritten (kritisch etwa Börstinghaus, NJW 2015, 3200). Anders als einige Amtsgerichte entschieden haben, ist ein Mieterhöhungsverlangen aber nicht deshalb unwirksam, weil der Vermieter zwar auf den Mietspiegel Bezug nimmt, aber gleichzeitig mitteilt, er halte ihn nicht für qualifiziert – so zu Recht die 65. Kammer des Landgerichts Berlin.
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Abschließbarkeit des Straßenzugangs reicht
Hinterhaus braucht kein Schloss
GE 15/2016, S. 942 - Bei der Merkmalgruppe 4 (Gebäude) kommt es auf die Bausubstanz an, nicht auf etwaige Vermüllungen. Eine abschließbare Hauseingangstür“ dient dazu, Nichtmietern den Zutritt zum Gebäude zu verwehren. Insofern ist eine gesonderte Abschließbarkeit des Aufgangs zum Hinterhaus unnötig.
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Zweitwohnungen dürfen auch künftig an Touristen vermietet werden
Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
Die Berliner Bezirksämter müssen für die zeitweise Vermietung von Zweitwohnungen für Ferienzwecke Ausnahmegenehmigungen nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 15/16 - 28./29. Kalenderwoche
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Zustimmung zur Veräußerung
Wohnungseigentumserwerb
GE 14/2016, S. 897 - Maßgebend für den Streitwert der Veräußerungszustimmung ist der volle Verkaufspreis.
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