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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Schönheitsreparaturen: Überlassung unrenovierter oder renovierungsbedürftiger Wohnungen
Ist der Streit zu Ende?
GE 17/2016, S. 1068 - Auch wenn geklärt ist, dass trotz Überlassung der Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Zustand die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen dann wirksam ist, wenn der Vermieter dem Mieter einen angemessenen Ausgleich gewährt hat, kann im Einzelfall streitig sein, ob die Wohnung unrenoviert war und was der Mieter dazu darzulegen und zu beweisen hat. Im Einzelnen o en ist auch, wann der vom Vermieter zu gewährende Ausgleich angemessen ist und was der Vermieter dazu darzulegen und zu beweisen hat. Der nachfolgende Aufsatz beschäftigt sich damit und mit der Frage, welches Schicksal die bei Gewährung eines angemessenen Ausgleichs für sich gesehen wirksame Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter hat, wenn sie mit weiteren Klauseln kombiniert wird.
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Rohrwärme: Abrechnung bei Einrohrheizungen
Vermieter muss nicht nach VDI 2077 vorgehen
GE 17/2016, S. 1059 - Das Amtsgericht Bayreuth (GE 2015, 132; zustimmend Pfeiffer GE 2015, 98) hatte entschieden, dass bei ungedämmten Heizungsrohren (auch in der Wand oder im Fußboden) der Vermieter die Heizkosten nach VDI-Richtlinie 2077 abrechnen müsse, wenn der Verbrauchswert nur 25,9 % der Gesamtwärme erfasst. Ähnlich auch das LG Siegen (WuM 2015, 433) bei einer Erfassungsrate von lediglich 18 %. Das Amtsgericht Lichtenberg, bestätigt durch die 63. Kammer des LG Berlin, ist anderer Auffassung.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 17/16 - 32./33. Kalenderwoche
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Verwalterzustimmung bei Wohnungsveräußerung
Eheleute lösen gemeinsame GbR auf
GE 16/2016, S. 1011 - Enthält die Teilungserklärung eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG und überträgt eine aus Ehegatten bestehende GbR das Wohnungseigentum auf die Ehegatten zu je 1⁄2, so ist die Zustimmung des Verwalters auch dann erforderlich, wenn nach der TE eine Veräußerung an Ehegatten zustimmungsfrei ist.
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BSR haftet bei Amtspflichtverletzung – aber nicht immer
Winterdienst als hoheitliche Aufgabe
GE 16/2016, S. 1009 - Wer seine Streupflicht nicht erfüllt, haftet bei einem Glatteisunfall auf Schadensersatz, auch wenn jemand auf einem Teil des Gehwegs stürzt, der üblicherweise nicht geräumt wird (KG GE 2015, 1459). Anders aber, wenn sich der Unfall in der räumlich abgetrennten Umgebung ereignet, für die keine Streupflicht bestand.
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Reihenhäuser
Berliner Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen ...
GE 16/2016, S. 1006 - Der BGH hatte schon vor Jahren entschieden, dass ein Mietspiegel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus herangezogen werden kann, auch wenn er keinerlei Angaben zu Einfamilienhäusern enthält. Der Berliner Mietspiegel schließt eine Anwendbarkeit auf Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser ausdrücklich aus – kann aber gleichwohl als Begründungsmittel für eine Mieterhöhung herangezogen werden, so jedenfalls der Bundesgerichtshof.
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Substandardwohnungen
Berliner Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen ...
GE 16/2016, S. 1006 - Die Ausstattung einer Wohnung mit Bad und Sammelheizung ist allgemein üblich; im Berliner Mietspiegel gibt es deshalb kein eigenes Rasterfeld für Ofenheizungswohnungen, sondern hierfür sind pauschale Abschläge vorgesehen. Unanwendbar ist der Mietspiegel auf solche Substandardwohnungen jedenfalls nicht.
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Infam: Keine Kredite mehr an Personen über 60 – weil deren „Restlebensdauer“ nicht mehr reicht!
Diskriminierende Umsetzung der Wohnimmobiliarkreditrichtlinie in Deutschland
GE 16/2016, S. 1016 - Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments 2014/17/EU über Wohnimmobilienkredite für Verbraucher (Wohnimmobiliarkreditrichtlinie) hat die EU verschiedene Regulierungen für die Vergabe von Immobiliendarlehen an Verbraucher angeordnet. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Finanzkrise gezeigt habe, „dass unverantwortliches Handeln von Marktteilnehmern die Grundlagen des Finanzsystems untergraben und zu mangelndem Vertrauen bei ... den Verbrauchern ... führen kann. Viele Verbraucher haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre Kredite zu bedienen, was zu einem Anstieg von Zahlungsausfällen und Zwangsvollstreckungen führt.“ Die Richtlinie enthält Mindeststandards, die der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung verschärfen darf.
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Feststellungsklage zur Höhe der Minderungsquote
Gebührenstreitwert bemisst sich nach 3,5fachem Jahresbetrag
GE 16/2016, S. 1003 - Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderungsquote bemisst sich nach § 3 ZPO i. V. m. den Bewertungsgrundsätzen des § 9 Satz 1 ZPO nach dem 3,5fachen Jahresbetrag des auf die Minderungsquote entfallenden Mietzinsanteils.
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Sanierung der Gassteigleitung muss geduldet werden
n dringenden Fällen auch ohne Eigentümerbeschluss
GE 15/2016, S. 952 - Bestreitet ein Wohnungseigentümer die Verpflichtung zur Duldung der notwendigen Reparaturarbeiten, kann auch nach deren Durchführung auf Feststellung geklagt werden, dass die Duldungsverpflichtung bestand.
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