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Basiszinssatz
gemäß § 247 Absatz 1 BGB
GE 13/24 - ab 1.7.2024
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Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen
Zweiergemeinschaft ohne Verwalter
GE 11/2024, S. 533 - Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft können jedenfalls auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums bezogene Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche (hier: Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung) nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden. Die verwalterlose Zweiergemeinschaft wird bei der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen, die sich auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen der Wohnungseigentümer beziehen, von dem jeweils anderen Wohnungseigentümer vertreten; einer Vorbefassung der Eigentümerversammlung vor Klageerhebung bedarf es insoweit nicht.
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Erwerb eines Miteigentumsanteils durch Minderjährigen
Weder vermietet noch verpachtet
GE 11/2024, S. 529 - Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem weder vermieteten noch verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen ist für diesen lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.d. § 107 BGB. Daher braucht die Übertragung eines Miteigentumsanteils durch Eltern auf minderjährige Kinder auch nicht durch einen Ergänzungspfleger genehmigt zu werden. 
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Auch Veröffentlichung der Begründung leicht zugänglich
MietenbegrenzungsVO wirksam
GE 11/2024, S. 529 - Verschiedentlich ist wegen unwirksamer Veröffentlichung der Begründung zu der Berliner Mietpreisbegrenzung die Mietpreisbremse in Berlin für nichtig angesehen worden (AG Neukölln, GE 2022, 1312; AG Mitte, GE 2023, 457); auch die 67. Kammer des LG Berlin hat daran Zweifel (GE 2023, 89), nicht so aber erneut der Bundesgerichtshof.
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Bei Unklarheiten keine Nachzahlung
Vorauszahlung oder Pauschale?
GE 11/2024, S. 528 - Bei einer Betriebskostenpauschale wird – anders als bei vereinbarter Vorauszahlung – nicht über die tatsächlichen Kosten abgerechnet. Eine unklare Vereinbarung führt dazu, dass der Vermieter keine Nachforderungen geltend machen kann.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 12/24 - 22./23. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 12/24 - 22./23. Kalenderwoche
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Ein paar Sträucher + Ruhebank – zu wenig
Aufwendiges Wohnumfeld
GE 10/2024, S. 482 - Maßgebend für den Ausstattungszustand ist der Zeitpunkt des Zugangs der Mieterhöhung; auf danach eingefügte Merkmale kommt es nicht an. Eine Wohnwerterhöhung aufgrund eines aufwendig gestalteten Wohnumfelds kann dabei nicht per se angenommen werden, wenn im Umfeld beispielsweise irgendeine Ruhebank oder irgendein gepflasterter Weg vorhanden ist. Vielmehr müssen sich auch diese keineswegs abschließenden Einzelbeispiele unter das Merkmal „aufwendig gestaltet“ subsumieren lassen.
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Standardisierte Rüge ist unzulänglich
Inkassodienstleister
GE 10/2024, S. 481 - Standardisierte Rügeschreiben eines Inkassodienstleisters, die sich weder abstrakt noch konkret mit einer vom Vermieter im Mietvertrag erteilten Auskunft zur umfassenden Modernisierung der Mietsache auseinandersetzen, sind unzureichend.
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Kündigung wegen Cannabiskonsums
Auch wenn Kiffen jetzt erlaubt ist
GE 10/2024, S. 480 - Ein Kündigungsgrund kann auch nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes – KCanG – grundsätzlich dann gegeben sein, wenn der Bereich der eigenen Wohnung durch die Auswirkungen des Cannabiskonsums überschritten wird, da insofern dann ein Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und damit eine erhebliche Störung des Hausfriedens in Betracht kommt. 
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