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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Die Betriebskostenabrechnung muss für den Mieter nur gedanklich und rechnerisch nachprüfbar sein
Prozessuale Anforderungen an ein Berufungsurteil
GE 17/2017, S. 981 - Unterliegt ein Berufungsurteil der Revision, müssen sich die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung aus dem Urteil so erschließen, dass eine revisionsrechtliche Nachprüfung stattfinden kann. Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist allein entscheidend, ob die gemachten Angaben es dem Mieter ermöglichen, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen (Fortführung der neueren Rechtsprechung des BGH).
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 18/17 - 34./35. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 18/17 - 34./35. Kalenderwoche
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Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage
Zulässige Pflanzenwuchshöhe vom höheren Geländeniveau aus zu messen
GE 16/2017, S. 930 - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften (hier: Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB) zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen ist.
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LG Berlin: Mietpreisbremse kollidiert mit Gleichheitsgrundsatz und ist verfassungswidrig
Berliner Vermieter dürfen durchschnittlich 4,79 € weniger verlangen als Münchener
Die als besonders mieterfreundlich geltende 67. Mietberufungskammer des Landgerichts Berlin hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt und hat in einem Hinweisbeschluss vom 14. September 2017 - Az. 67 S 149/17 - angekündigt, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen zu wollen.
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Schadensschätzung für Zeit des Leerstands
Bauschäden in Ferienwohnung
GE 16/2017, S. 929 - Nach § 252 BGB kann als Teil eines Schadensersatzanspruchs auch der entgangene Gewinn geltend gemacht werden, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hatte sich mit den Folgen eines Wasserschadens zu beschäftigen, der die Vermietung von zwei Apartments des Klägers für die Bundesgartenschau verhinderte.
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Schlussabnahmeschein der Baubehörden kein ausreichender Nachweis
Mietspiegel und Bezugsfertigkeit
GE 16/2017, S. 926 - In welches Rasterfeld des Mietspiegels eine Wohnung einzuordnen ist, richtet sich u. a. nach dem Baualter bzw. bei ausgebauten Dachgeschossen nach der Bezugsfertigkeit. Hat ein Mieter dazu konkrete Angaben gemacht, reicht für eine entgegenstehende Behauptung des Vermieters über einen späteren Termin die Vorlage eines Schlussabnahmescheins nicht, weil der nur die Abnahme von genehmigungspflichtigen Bauarbeiten bestätigt, ohne sie zu bezeichnen. 
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Kündigung nach tätlichem Angriff auf den Hauswart
Auch bei nichtigem und auf einem Missverständnis beruhenden Anlass
GE 16/2017, S. 924 - Nimmt der Mieter einen möglicherweise auf einem Missverständnis beruhenden nichtigen Anlass als Grund für einen tätlichen Angriff auf den Hauswart, kann diese Tätlichkeit, unabhängig davon, welche Verletzungen der Hauswart oder der gewalttätige Mieter selbst dabei erlitten hat, eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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Trittschallschutz
Wohnungseigentum
GE 15/2017, S. 868 - Bei einem nachträglichen Dachgeschossausbau ist das Trittschallschutzniveau herzustellen, das im Zeitpunkt der durchzuführenden Sanierungsarbeiten gilt.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 17/17 - 32./33. Kalenderwoche
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