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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Änderungen beim „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“: 30 % der Geschossfläche sozial
Neue Berechnungsvorgaben und Vertrauensschutz für Altfälle
GE 03/2017, S. 130 - Das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ wurde zum 1. Februar 2017 entsprechend dem Koalitionsvertrag von R2G geändert. Die Quote für den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum wurde von bisher 25 % der Wohnungen auf nun 30 % der Geschossfläche verändert. Betroffen sind Wohnungsbauprojekte, für deren Realisierung ein Bebauungsplan oder die Änderung von Bebauungsplänen notwendig ist. Von den Neuerungen ausgenommen werden ausverhandelte Alt-Projekte.
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Betriebskostenabrechnung bleibt Stein des Anstoßes
Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2015 vor
GE 02/2017, S. 71 - Im Jahr 2015 war die Zahl der vor den deutschen Gerichten verhandelten Wohnraummietrechtssachen weiter rückläufig. Nach „Vertragsverletzungen“, ein Begriff, unter dem Themen vom Zahlungsverzug bis hin zur Tierhaltung subsumiert werden, sind die Betriebskosten der häufigste Auslöser. Fast einem Viertel aller verhandelten Mietrechtssachen und einem Drittel aller vom DMB durchgeführten Rechtsberatungen liegen Probleme mit der Betriebskostenabrechnung zugrunde.
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Geltendes Recht anwenden? Nicht mit der SPD!
Namen & Nachrichten
GE 03/2017, S. 122 - Die wohnungspolitische Sprecherin der Berliner SPD, Iris Spranger, hat offenbar Probleme damit, dass Vermieter sich des geltenden Rechts bedienen.
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Maßgeblich ist die Rechtslage bei der Kündigung
Sperrfrist nach Umwandlung
GE 02/2017, S. 81 - Nach der (aktuellen Berliner) Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013 ist für den Erwerber einer Mietwohnung, an der Wohnungseigentum begründet war, eine Eigenbedarfskündigung für zehn Jahre ausgeschlossen, sofern der aktuelle Mieter der Wohnung auch schon zum Umwandlungszeitpunkt Mieter war. Ob das auch für Veräußerungen aus den Jahren vorher gilt, ist in der Verordnung nicht geregelt.
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Bestellerprinzip beim Immobilienkauf – Kostensenkung durch höhere Kaufpreise?
Namen & Nachrichten
GE 03/2017, S. 123 - Für die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf/-verkauf hat sich auch Prof. Michael Voigtländer, auch ein häufiger Gast bei Makler- und anderen Immobilienverbänden, vom wirtschaftsnahen – nomen es omen – Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln ausgesprochen.
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Für frühere Perioden analog der Formel in der Heizkostenverordnung
Berechnung des Warmwasserverbrauchs
GE 02/2017, S. 80 - Die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Neufassung der HeizkV verpflichtet den Vermieter, bei verbundenen Anlagen die Warmwasserkosten ab 31. Dezember 2013 mit einem Wärmemengenzähler zu ermitteln. Nur in Ausnahmefällen sollte eine Umlage nach einer im Gegensatz zur früheren Gesetzesfassung stark veränderten Formel möglich sein. Offen blieb, wie die Umlage für Abrechnungszeiträume vor 2014 erfolgen soll.
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Die Einbauküche im Steuerrecht
BFH ändert seine Auffassung: Abschreibung auf 10 Jahre
GE 01/2017, S. 38 - Die Einbauküche stellt mit den Küchengeräten ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut dar, das über zehn Jahre abzuschreiben ist, so – anders als früher – der BFH jetzt.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 3/17 - 3./4. Kalenderwoche
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Abgeschliffene Dielen sind mit hochwertigem Parkett vergleichbar
Sondermerkmal im Berliner Mietspiegel
GE 01/2017, S. 26 - Nach dem Berliner Mietspiegel 2015 ist ein Sondermerkmal bei hochwertigem Parkett, Natur-/Kunststein, Fliesen oder gleichwertigem Bodenbelag anzunehmen. Abgeschliffene und versiegelte Dielen im Altbau wurden bisher nicht als gleichwertig angesehen.
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„Ich wohne bei Freunden“ reicht nicht
Begründung der Eigenbedarfskündigung
GE 01/2017, S. 25 - Eine Eigenbedarfskündigung bedarf der Begründung, damit der Mieter überprüfen kann, ob der Erlangungswunsch des Vermieters vernünftig und nachvollziehbar ist. Ob dazu auch die Darlegung der jetzigen Wohnverhältnisse des Vermieters gehört, ist umstritten.
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