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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Kein Schadensersatzanspruch ohne Gelegenheit zur Nachbesserung
Verwalterhaftung bei fehlerhafter WEG-Jahresabrechnung
GE 07/2017, S. 395 - Ist die vom WEG-Verwalter erstellte Jahresabrechnung fehlerhaft, kann sich hieraus ein Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den abrechnenden Verwalter ergeben. Dies setzt nach Ansicht des Landgerichts Berlin neben einer Fristsetzung oder ernsthaften Erfüllungsverweigerung des Verwalters aber voraus, dass diesem durch Darlegung der Mängel die tatsächliche Möglichkeit einer Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben wird. Eine Erfüllungsverweigerung setzt voraus, dass der Schuldner unmissverständlich ausdrückt, seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen zu wollen.
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Wohngemeinschaft: Kein Anspruch auf Mietertausch bei mangelnder Bonität potentieller Ersatzmieter
Nachvollziehbare Gründe für Unzumutbarkeit darlegen
GE 07/2017, S. 385 - Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung haben bei Vermietung einer Wohnung an eine Wohngemeinschaft Mieter einen Anspruch auf Entlassung und Stellung eines Ersatzmieters, weil ein solcher Vertrag – so die Argumentation der Gerichte – die stillschweigende Zustimmung des Vermieters zu einem späteren Mieterwechsel enthält. Das gilt aber nicht bei entgegenstehenden berechtigten Interessen des Vermieters, wozu auch das mangelnde Einkommen des potentiellen Ersatzmieters gehört.
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Darlegung der Voraussetzungen
WEG-Nichtzulassungsbeschwerde
GE 06/2017, S. 335 - Der Beschwerdeführer muss innerhalb der Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem die Wertgrenze von 20.000 € übersteigenden Umfang abändern lassen will.
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Schönheitsreparaturen: Risse an der Zimmerdecke sind vom Vermieter zu beseitigen
Auch bei wirksamer Abwälzung der Dekorationslast
GE 06/2017, S. 333 - Größere Substanzschäden der Dekoration (hier: Risse an der Wohnzimmerdecke) sind auch bei wirksamer Schönheitsreparaturklausel vom Vermieter zu beseitigen. Bei einem langjährig beanstandungsfreien Mietverhältnis rechtfertigt die mangelnde Kooperation des Mieters bei der Beseitigung von Bagatellmängeln weder die außerordentliche noch die ordentliche Kündigung.
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Halter trägt die Kosten der Entfernung von Hundehaufen von fremden Grundstücken
Kotende Köter kosten kräftig Kohle
GE 06/2017, S. 331 - Wer seine Hunde frei laufen lässt, nimmt in Kauf, dass sie ihre Notdurft auch auf Privatgrundstücken verrichten. Für die Beseitigung der Hundehinterlassenschaften muss dann aber auch bezahlt werden, und zwar vom Halter.
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Rechtslage bei Kündigung maßgeblich
Sperrfrist nach Umwandlung
GE 06/2017, S. 330 - Die Sperrfrist für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Umwandlung zu Wohnungseigentum und Veräußerung ist in Berlin mehrfach geändert worden. Das Amtsgericht Charlottenburg (GE 2017, 109) hatte entschieden, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Kündigung entscheidend sei. Auch die 63. Kammer des Landgerichts Berlin ist dieser Auffassung; auf einen Vertrauensschutz kann sich der Käufer nicht berufen.
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Nach Preissenkung keine willkürliche Rückkehr zum Anfangspreis
GASAG als Grundversorger
GE 06/2017, S. 327 - Der Bundesgerichtshof hat unlängst entschieden, dass ein Gasversorger grundsätzlich Preiserhöhungen nur mit Bezugskostensteigerungen begründen darf. Im jetzt entschiedenen Fall ging es um Preisänderungen nach vorangegangenen Senkungen des Arbeitspreises.
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Sozialverträgliche Stadterneuerung
Ziele neu justiert
GE 06/2017, S. 320 - Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat durch ein Rundschreiben vom 10. Februar 2017 (IV Nummer 1/2017, ABl. Berlin 2017 Seite 972) die „Ziele für eine sozial verträgliche Stadterneuerung in Sanierungsgebieten“ neu justiert.
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Sonstige Betriebskosten müssen in Abrechnung spezifiziert werden
Zugangsnachweis von Einwendungen 
GE 04/2017, S. 206 - Macht der Mieter Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung geltend, muss er den Zugangsnachweis führen. Ein Fax-Sendeprotokoll reicht nicht aus, den ersten Anschein für den Zugang beim Vermieter zu begründen. Will der Vermieter sonstige Betriebskosten umlegen, muss er deren Art in der Abrechnung spezifiziert bezeichnen.
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Teurer Schlüsselverlust
Kein Abzug „neu für alt“
GE 04/2017, S. 206 - Verliert der Mieter den zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel, kann der teilweise Austausch der Anlage notwendig werden. Auf einen Abzug „neu für alt“ kann sich der Mieter grundsätzlich nicht berufen.
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