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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage
Zulässige Pflanzenwuchshöhe vom höheren Geländeniveau aus zu messen
GE 16/2017, S. 930 - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften (hier: Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB) zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen ist.
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LG Berlin: Mietpreisbremse kollidiert mit Gleichheitsgrundsatz und ist verfassungswidrig
Berliner Vermieter dürfen durchschnittlich 4,79 € weniger verlangen als Münchener
Die als besonders mieterfreundlich geltende 67. Mietberufungskammer des Landgerichts Berlin hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt und hat in einem Hinweisbeschluss vom 14. September 2017 - Az. 67 S 149/17 - angekündigt, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen zu wollen.
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Schadensschätzung für Zeit des Leerstands
Bauschäden in Ferienwohnung
GE 16/2017, S. 929 - Nach § 252 BGB kann als Teil eines Schadensersatzanspruchs auch der entgangene Gewinn geltend gemacht werden, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hatte sich mit den Folgen eines Wasserschadens zu beschäftigen, der die Vermietung von zwei Apartments des Klägers für die Bundesgartenschau verhinderte.
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Schlussabnahmeschein der Baubehörden kein ausreichender Nachweis
Mietspiegel und Bezugsfertigkeit
GE 16/2017, S. 926 - In welches Rasterfeld des Mietspiegels eine Wohnung einzuordnen ist, richtet sich u. a. nach dem Baualter bzw. bei ausgebauten Dachgeschossen nach der Bezugsfertigkeit. Hat ein Mieter dazu konkrete Angaben gemacht, reicht für eine entgegenstehende Behauptung des Vermieters über einen späteren Termin die Vorlage eines Schlussabnahmescheins nicht, weil der nur die Abnahme von genehmigungspflichtigen Bauarbeiten bestätigt, ohne sie zu bezeichnen.
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Kündigung nach tätlichem Angriff auf den Hauswart
Auch bei nichtigem und auf einem Missverständnis beruhenden Anlass
GE 16/2017, S. 924 - Nimmt der Mieter einen möglicherweise auf einem Missverständnis beruhenden nichtigen Anlass als Grund für einen tätlichen Angriff auf den Hauswart, kann diese Tätlichkeit, unabhängig davon, welche Verletzungen der Hauswart oder der gewalttätige Mieter selbst dabei erlitten hat, eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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Trittschallschutz
Wohnungseigentum
GE 15/2017, S. 868 - Bei einem nachträglichen Dachgeschossausbau ist das Trittschallschutzniveau herzustellen, das im Zeitpunkt der durchzuführenden Sanierungsarbeiten gilt.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 17/17 - 32./33. Kalenderwoche
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Blickdichter Zaun ist nicht zwingend verunstaltend
Geschmackssinn verletzende Hässlichkeit
GE 15/2017, S. 866 - Die Errichtung eines blickdichten Zauns zum Nachbargrundstück verstößt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zwingend gegen das baurechtliche Verunstaltungsverbot.
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Gerechtfertigt: Widerruf durch Vermieter nach langer Fremdnutzung
Unbefristete Untermieterlaubnis
GE 15/2017, S. 863 - Erteilt der Vermieter eine unbefristete Untervermietungserlaubnis, kann der Mieter nicht davon ausgehen, dass diese zeitlich unbegrenzt gelten soll. Jedenfalls nach einer zehn Jahre andauernden vollständigen Nutzung der Wohnung durch wechselnde Untermieter soll der Vermieter zum Widerruf der Erlaubnis berechtigt sein, wenn nicht erkennbar ist, dass der Hauptmieter von der Wohnung jemals wieder Gebrauch machen werde, so das Landgericht Berlin.
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Zahlungsausgleich vor Zugang der Kündigung
Kleine Restposten
GE 15/2017, S. 862 - Sind vor Zugang der ordentlichen Kündigung die Mietrückstände im Wesentlichen ausgeglichen, und ist auch sichergestellt, dass die künftigen regelmäßigen Leistungen durch Zahlungen des JobCenters erfolgen, ist keine Pflichtverletzung des Mieters anzunehmen, die so gewichtig ist, dass sie eine Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigt.
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