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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.

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Alle archivierten Beiträge

Weniger Parkplätze, mehr Wohnraum
Moderne Mobilitätskonzepte für den geförderten Wohnungsbau
GE 18/2017, S. 1044 - Zu viele Stellplätze sind nicht nur unnötige Platzfresser und Kostentreiber, teilweise verhindern sie sogar den Bau von dringend benötigtem Wohnraum in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Dennoch schreiben die kommunalen Satzungen oft eine Anzahl von Stellplätzen vor, die aufgrund eines veränderten Mobilitätsverhaltens nicht mehr benötigt werden. Das zeigen die Erfahrungen aus der Stellplatzbewirtschaftung von Sahle Wohnen, einem mittelständischen Familienunternehmen mit einem Bestand von mehr als 21.000 Wohnungen in über 40 Städten, u. a. Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln, Münster, aber auch in Berlin, Hamburg und Frankfurt.
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Heizölpreise
in Berlin
GE 19/17 - 37./38. Kalenderwoche
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Auch bei erheblichen Mietrückständen kein Teilurteil auf Räumung zulässig?
Möglicherweise Verfahrensmangel, aber kein Revisionsgrund
GE 17/2017, S. 990 - Bei einer Klage auf Mietzahlung und Räumung wendet der Mieter häufig Gegenrechte (Minderung, Zurückbehaltung) ein, die grundsätzlich vom Gericht zu prüfen sind; auch bei erheblichen Mietrückständen darf nicht vorab durch Teilurteil auf Räumung entschieden werden. Wenn ein Instanzgericht dennoch durch Teilurteil auf Räumung erkennt, liegt darin aber kein Revisionszulassungsgrund.
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Mieterhöhung auch für Wohnungen an der freiliegenden Brandwand
Energieeinsparung durch Dämmung
GE 17/2017, S. 986 - Der Umlageschlüssel für eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen ist das billige Ermessen, so dass der Vermieter einen Spielraum hat. So muss er beispielsweise einen Erdgeschossmieter nicht von den Kosten für den Einbau eines Aufzugs ausnehmen. Für die Wärmedämmung gilt Entsprechendes.
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Nachträglicher Fahrstuhleinbau nicht immer Modernisierung
Nicht für Mieter im 1. Stock
GE 17/2017, S. 984 - Das LG Berlin (ZK 67) hatte (GE 2016, 865) eine Mieterhöhung nach Einbau eines Fahrstuhls als unzumutbare finanzielle Härte für die Mieterin (im 2. OG) wegen ihres Einkommens versagt und dabei Zweifel geäußert, ob es sich überhaupt um eine Modernisierung handele (vgl. Anmerkung GE 2016, 825), wenn die Anlage nicht vollständig barrierefrei errichtet sei. In einem weiteren Fall verneint die Kammer eine Gebrauchswerterhöhung für eine Wohnung im 1. OG, weil der Haltepunkt des Fahrstuhls zwischen dem 1. und dem 2. OG lag. Einen weggefallenen Trockenraum im Dach bewertete das LG mit einer Dauerminderung von 2 %.
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Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN
Vermietung von Wohnungen mit Internetzugang wird erleichtert
GE 17/2017, S. 924 - Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion – beispielsweise auch Vermieter, die möblierte Wohnungen oder Studentenwohnungen vermieten, die über ein WLAN-Netz verfügen – ist zur Prüfung verpflichtet, ob der eingesetzte Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen, also einen aktuellen Verschlüsselungsstandard sowie ein individuelles, ausreichend langes und sicheres Passwort, verfügt. Das kann auch ein vom Hersteller individuell voreingestelltes Passwort sein.
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Sachverständiger verneint Baumangel – Schimmelbefall trotzdem als Mietmangel angesehen
Mietminderung auf null?
GE 17/2017, S. 982 - Schimmel in der Wohnung kann verschiedene Ursachen haben. Nach ständiger Rechtsprechung ist zunächst durch ein Gutachten zu klären, ob ein Baumangel vorliegt, der Vermieter also verantwortlich ist. Aber auch dann, wenn das verneint wird, kann der Mieter Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz haben, wie das Urteil des Amtsgerichts Mitte zeigt.
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Die Betriebskostenabrechnung muss für den Mieter nur gedanklich und rechnerisch nachprüfbar sein
Prozessuale Anforderungen an ein Berufungsurteil
GE 17/2017, S. 981 - Unterliegt ein Berufungsurteil der Revision, müssen sich die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung aus dem Urteil so erschließen, dass eine revisionsrechtliche Nachprüfung stattfinden kann. Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist allein entscheidend, ob die gemachten Angaben es dem Mieter ermöglichen, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen (Fortführung der neueren Rechtsprechung des BGH).
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 18/17 - 34./35. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 18/17 - 34./35. Kalenderwoche
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