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Hier finden Sie archivierte Beiträge aus unseren Zeitschriften (DAS GRUNDEIGENTUM und DAS HAUSEIGENTUM), aus den Bereichen Recht & Gesetz, Steuern sowie zu häufig gestellten Fragen.
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Alle archivierten Beiträge
Nutzung als Flüchtlings- oder Asylbewerberheim
Grundsätzlich nur in Teileigentumseinheiten zulässig
GE 02/2018, S. 96 - Die Unterbringung von Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft ist heimähnlich und kann grundsätzlich nur in Teileigentumseinheiten erfolgen.
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Rechtsmissbräuchliche Vergemeinschaftung
WEG-Störungsbeseitigungsansprüche
GE 02/2018, S. 96 - Kann eine Eigentümermehrheit die Durchsetzung individueller Rückbauansprüche verhindern?
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Nicht geduldete Wohnungsbesichtigung: 1 % vom Kaufpreis
Gebührenstreitwert
GE 02/2018, S. 91 - Der Gebührenstreitwert für eine Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Duldung einer Wohnungsbesichtigung aus Anlass eines geplanten Verkaufs beträgt 1 % des in Aussicht genommenen Verkaufserlöses, so das Landgericht Berlin.
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Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revision
Vollstreckungsschutz
GE 02/2018, S. 90 - Hat es der Vollstreckungsschuldner in der Berufung versäumt, einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre, kommt die Einstellung der Vollstreckung in der Revision nicht in Betracht.
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Preisindizes
Lebenshaltung, Baupreise, Baugenehmigungen etc.
GE 4/18 - 5./6. Kalenderwoche
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Heizölpreise
in Berlin
GE 4/18 - 5./6. Kalenderwoche
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Beherbergungsvertrag zur Unterbringung von Asylbewerbern: 12 € pro Nacht in Bruchbude
Land kann sich aber nicht aus Kostenübernahme mogeln
GE 02/2018, S. 86 - Nach der Aufnahme eines Asylbewerbers in einer gewerblichen privaten Unterkunft hat der Betreiber für seine Leistungen einen direkten Zahlungsanspruch gegen das Land Berlin, wenn er diese aufgrund einer Kostenübernahmeerklärung erbracht hat, so das Kammergericht. Abzocken lassen muss sich das Land aber nicht. Es muss jedenfalls nicht den in der Kostenübernahmeerklärung üblicherweise genannten Tagesmaximalsatz von 50 € bezahlen, sondern nur einen, der billigem Ermessen entspricht. Im konkreten Fall, wo Asylbewerber in einem ehemaligen, heruntergekommenen Hostel untergebracht waren, hielt das Kammergericht den für die Obdachlosenunterbringung üblichen Satz von 12 € für gerechtfertigt. Hat ein Beherbergungsbetrieb für die Aufnahme von Asylbewerbern vom Land Abschlagszahlungen erhalten, ist die Zahlung mit der zumindest konkludenten Abrede verbunden, dass eine Schlussabrechnung tatsächlich eine Vergütung in der entsprechenden Höhe ergibt. Falls nicht, muss zurückgezahlt werden, wobei der Empfänger von Abschlagszahlungen darlegen und beweisen muss, in welchem Umfang er tatsächlich Beherbergungsleistungen erbracht hat.
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Grundsätzlich kein Mietmangel?
Baulärm vom Nachbargrundstück
GE 01/2018, S. 23 - Im Anschluss an die "Bolzplatz-Entscheidung" des BGH (GE 2015, 849: Kinderlärm ist hinzunehmen) wird vielfach auch eine Mietminderung wegen Baulärms in der Nachbarschaft ausgeschlossen (z. B. AG Schöneberg, GE 2015, 1536). So auch das AG Köpenick - allerdings mit Ausnahmen.
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Über den Tisch gezogen: Bei Häufung unzulässiger Vertragsbestimmungen ist Verwalterbestellung futsch
Keine ordnungsmäßige Verwaltung bei extremer Eigentümerbenachteiligung
GE 01/2018, S. 26 - Enthält der beschlossene Verwaltervertrag eine Vielzahl unzulässiger Bestimmungen, ist nicht nur dieser, sondern auch die damit verbundene Verwalterbestellung für ungültig zu erklären.
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Bei fehlendem Urteilsausspruch ist Ergänzungsantrag nötig
Abwendungsbefugnis vergessen
GE 01/2018, S. 20 - Bestimmte Urteile (u. a. in Wohnungsmietstreitigkeiten) sind für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären(§ 708 ZPO), doch hat das Gericht auszusprechen, dass der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden darf, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet (sog. Abwendungsbefugnis nach § 711 ZPO). Hat das Berufungsgericht das unterlassen, muss der Schuldner einen Antrag auf Urteilsergänzung stellen (was auch bei Zurückweisungsbeschlüssen nach § 522 Abs. 2 ZPO zulässig ist). Tut er das nicht, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nicht in Betracht.
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