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Abwasser
07.05.2002 (GE 9/02, Seite 560) Ende 2001 haben rund 77 % der Einwohner von Brandenburg ihr Abwasser über einen Kanalanschluß entsorgt, nur noch die restlichen 23 % nutzen Grundstückskläranlagen oder Sammelgruben.
Dies erklärte das zuständige Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage. Gleichzeitig wies das Ministerium darauf hin, daß es keine Rechtsvorschrift gebe, die eine Abwasserentsorgung durch Kanalanschluß ausdrücklich vorschreibe; eine Kanalisation sei nicht notwendig, wenn durch andere Lösungen das gleiche Umweltschutzniveau gewährleistet werde. Dies ergebe sich aus der Europäischen Kommunalabwasserrichtlinie 91/271 EWG.