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Wohnungseigentum
Zugang zum Strom- und Gasanschluß
07.05.2002 (GE 9/02, Seite 582) Der Verwalter braucht nur dem Hausmeister und Beiräten einen Schlüssel für den Gemeinschaftsraum mit Strom- und Gaszählern auszuhändigen.
Der Fall: Nachdem Schaltuhren von unbekannten Personen verstellt worden waren, hatte der Verwalter die Schließzylinder zu zwei im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen ausgewechselt und Schlüssel hierfür nur dem Hausmeister und den Verwaltungsbeiräten ausgehändigt. Ein Wohnungseigentümer wollte ebenfalls Schlüssel und rund um die Uhr Zugang haben.

Das Urteil: Die Gebrauchsregelung entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Antragsteller wird nicht vom Mitgebrauch ausgeschlossen, sondern darin nur eingeschränkt, denn der Wohnungseigentümer kann sich an den Hausmeister oder an ein Beiratsmitglied wenden. Der Verwalter durfte die Regelung treffen.
BayObLG, Beschluß vom 19. Dezember 2001 - 2Z BR 167/01 - Wortlaut Seite 600