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Neues Gesetz gegen Schwarzarbeit
07.05.2002 (GE 9/02, Seite 573) Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) hat das neue „Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit“ heftig kritisiert.
Es zeige eine „beispiellose Unausgegorenheit“. Zentrale Fragen zur Umsetzung seien nach wie vor ungeklärt: Wie solle ein baugewerb-licher Auftraggeber (Hauptunternehmer) für die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge seiner Subunternehmer gerade stehen, wenn er aus datenschutz- und AGB-rechtlichen Gründen weder Einblick in die Kalkulation und die Finanzbuchhaltung seines Auftragnehmers habe noch die Zahlungseingänge für die Sozialversicherungs-beiträge bei den Einzugstellen überprüfen könne? Und das sei längst nicht alles. Ausgerechnet diejenigen Unternehmen, die steuerlich, gewerbe- und sozialversicherungsrechtlich erfaßt seien, seien die Leidtragenden des Gesetzes. Unkalkulierbare Haftungsrisiken in Höhe von bis zu 40 % des Auftragsvolumens gefährdeten die Liquidität der seriösen Unternehmen.