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Gesellschaftereinlagen der Weberbank
07.05.2002 (GE 9/02, Seite 556) Was sind schon 275.000 Euro gegen die Milliardenverluste der Bankgesellschaft Berlin?
„Peanuts“, wie das in Bankkreisen gewöhnlich heißt - und dennoch eine ärgerliche Ausgabe an den Chef der zur Bankgesellschaft gehörenden Weberbank, Christian Grün. Und das kam so: Die persönlich haftenden Gesellschafter der auf das Geschäft mit Privatkunden spezialisierten Weberbank - Grün ist einer von ihnen - haben das Recht, jederzeit persönliches Vermögen in die Bank einzubringen, dessen Verzinsung sich nach der auf das Stammkapital ausgeschütteten Dividende bemißt. Obwohl die Dividende Jahr für Jahr wegen des vergleichsweise geringen Zeichnungskapital recht hoch ausfällt - die Ausschüttungsquote der Weberbank lag in den letzten Jahren bei durchschnittlich 25 %, 1999 sogar bei 35 % - verzichtete Grün auf sein Einlagerecht. Nicht so im für die Bankgesellschaft Berlin so verheerenden Geschäftsjahr 2000. In diesem Geschäftsjahr hatte die Weberbank im Zuge der Unternehmensteuerreform die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem operativen Ertrag von 13 Millionen Euro ein Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von 15,5 Millionen Euro für den ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn zu mobilisieren, womit sich die Verzinsung des Weberbank-Stammkapitals in diesem Jahr auf stolze 55 % erhöhte. Ausgerechnet in diesem Jahr hatte Grün eine Einlage von einer Million Euro eingebracht, aus der ein Verzinsungsanspruch in Höhe von rund 550.000 Euro resultierte. Der Landesbank-Vorstand wollte Grüns Anspruch nicht akzeptieren, zumal zwei weitere Weberbank-Gesellschafter ähnliche Einlagen erbracht hatten, nachdem sie von Grüns Vorgehen erfahren hatten (eine dieser Einlagen war erst kurz vor dem Jahreswechsel eingezahlt worden, dennoch wurden auch auf diesen Betrag zunächst die vollen Zinsansprüche geltend gemacht). Erst in mühsamen Verhandlungen, in die sogar der damalige Konzernchef Wolfgang Rupf eingeschaltet werden mußte, konnten die Zinsansprüche der Weberbank-Gesellschafter auf den Zeitraum begrenzt werden, in dem die Einlagen der Bank tatsächlich zur Verfügung standen. Bei Christian Grün war dies ein gutes halbes Jahr, so daß rund 275.000 Euro ausgezahlt werden mußten. Grün war vor einiger Zeit schon in die Kritik geraten, als bekannt wurde, daß die von ihm privat genutzte bankeigene Dienstvilla für rund 1,4 Millionen Euro nach Grüns Wünschen auf Kosten der Bank renoviert wurde. Damit wir uns nicht mißverstehen: Wir mißgönnen keinem, daß er Geld verdient. Auch nicht, daß er viel Geld verdient. Aber es muß verdient werden. Sonst darf man sich nicht wundern, wenn die Zahl derer wächst, die mit Bert Brecht fragen, was denn schlimmer sei: eine Bank zu gründen und zu führen oder sie auszurauben. Wobei Brecht beim Ausrauben sicher keine Gesellschaftereinlagen vorgeschwebt haben …