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Heizungsumstellung
Energiesparen durch den Schornsteinfeger
16.04.2002 (GE 8/2002, Seite 524) Am 1. Februar 2002 löste die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Wärmeschutzverordnung ab.
Ziel der Maßnahmen ist es, den Energiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung nachhaltig zu begrenzen. Gegenüber den bisherigen Anforderungen soll der Heizenergiebedarf bei neuen Gebäuden um weitere 30 % verringert werden.
Von § 9 der Verordnung, die die Außerbetriebnahme ineffizienter, vor dem 1. Oktober 1978 eingebauter Heizkessel verlangt, sind schätzungsweise mehr als 2 Mio. Kessel betroffen, so die Schornsteinfeger-Innung Berlin anläßlich ihrer Jahrespressekonferenz. Aufgrund der Modifizierung durch den Bundesrat wurde die Frist zur Nachrüstung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.
Für alle diesbezüglichen Fragen des Hauseigentümers gelte, so der Obermeister der Innung, Werner Christ: „Wichtigste Kontaktperson ist der Bezirksschornsteinfegermeister.“
Wie diese Verordnung in den nächsten Jahren in der Praxis aussehen werde bzw. wie sie umgesetzt wird, sei das eigentliche Problem, so Christ: „Nur durch das Bedrucken von Papier läuft da gar nichts!“ Bei den bisherigen Energiespar- bzw. Umweltschutzverordnungen sei - bis auf wenige Ausnahmen - die Einhaltung bzw. der Vollzug der Maßnahmen so gut wie gar nicht kontrolliert worden.
528 Fachleute und 70 Auszubildende treten deshalb an, neutral und ohne zusätzliche Kosten die Klassifizierung von Gebäudewerten im Bestand zu ermitteln und an alle Betroffenen weiterzugeben. Hierzu werde das vorhandene Know-how in den Kehrbezirken genutzt. In speziellen Weiterbildungsveranstaltungen hätten sich die Mitglieder der Innung auf diese neuen Aufgaben vorbereitet, so Christ. Jeder Schornsteinfeger sei zugleich Energieberater.
Die Lücken in der Vollzugskontrolle alter Verordnungen (Heizungsanlagenverordnung, Wärmeschutzverordnung) sollen nun geschlossen werden. Weitere technische Einzelheiten finden sich auf der Homepage der Schornsteinfeger-Innung Berlin (www.schornsteinfeger-berlin.de/home/Presse/Energieeinsparung.htm).
Für alle diesbezüglichen Fragen des Hauseigentümers gelte, so der Obermeister der Innung, Werner Christ: „Wichtigste Kontaktperson ist der Bezirksschornsteinfegermeister.“
Wie diese Verordnung in den nächsten Jahren in der Praxis aussehen werde bzw. wie sie umgesetzt wird, sei das eigentliche Problem, so Christ: „Nur durch das Bedrucken von Papier läuft da gar nichts!“ Bei den bisherigen Energiespar- bzw. Umweltschutzverordnungen sei - bis auf wenige Ausnahmen - die Einhaltung bzw. der Vollzug der Maßnahmen so gut wie gar nicht kontrolliert worden.
528 Fachleute und 70 Auszubildende treten deshalb an, neutral und ohne zusätzliche Kosten die Klassifizierung von Gebäudewerten im Bestand zu ermitteln und an alle Betroffenen weiterzugeben. Hierzu werde das vorhandene Know-how in den Kehrbezirken genutzt. In speziellen Weiterbildungsveranstaltungen hätten sich die Mitglieder der Innung auf diese neuen Aufgaben vorbereitet, so Christ. Jeder Schornsteinfeger sei zugleich Energieberater.
Die Lücken in der Vollzugskontrolle alter Verordnungen (Heizungsanlagenverordnung, Wärmeschutzverordnung) sollen nun geschlossen werden. Weitere technische Einzelheiten finden sich auf der Homepage der Schornsteinfeger-Innung Berlin (www.schornsteinfeger-berlin.de/home/Presse/Energieeinsparung.htm).