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"Antidiskriminierungsgesetz"
16.04.2002 (GE 8/2002, Seite 497) Jahn: Bundesregierung zweifelt am Anstand der Bürger
„Eine neue Idee zur Beschränkung der Freiheit“. So bewertet Haus & Grund-Präsident Dr. Friedrich-Adolf Jahn Pläne der Bundesregierung für ein sogenanntes Antidiskriminierungsgesetz.
Würden die Vorstellungen Wirklichkeit, gebe es eine weitere massive Beschränkung der Vertragsfreiheit von Bürgern und Unternehmen und einen unangemessenen Eingriff in funktionierende wirtschaftliche Alltagspraxis. Was jetzt bekanntgeworden sei, stoße auf Entsetzen und Wut der privaten Wohnungsvermieter, sagte Jahn.
Wer nicht beweisen könne, daß er dem Angehörigen einer Minderheit eine Wohnung aus sachlichen Gründen nicht vermietet, müsse nach den im Bundesjustizministerium erarbeiteten Plänen künftig sogar Schadenersatz leisten. Das solle ebenso für die Vermietung oder den Verkauf anderer Wirtschaftsgüter gelten. Jahn: „Damit wird künftig jedermann vom Staat genötigt, Zwangsverträge gegen seinen Willen abzuschließen.“
Solche Bemühungen zur Vermeidung von Schlechterstellungen vermeintlicher Minderheiten bedeuten laut Jahn erst einmal eine Diskriminierung der Mehrheiten. „Wenn ein Vermieter jedem Bewerber, der einer Minderheit angehört, eine Wohnung vermieten muß, dann kommen beispielsweise Inländer oder Heterosexuelle nicht zum Zuge.“ Da es vor Gericht künftig unter der Umkehr der Beweislast im Zweifel gegen den Anbieter gehe, bedeuten die Pläne nach Ansicht von Jahn nicht nur eine weitere Einschränkung der Vertragsfreiheit, sondern „Kontrahierungszwang“. Ein privater Vermieter dürfe künftig nicht einmal mehr in einer Vermietungsanzeige nach einer Familie mit Kindern oder einem Studenten für eine Mietwohnung suchen.
Man habe sich ja inzwischen daran gewöhnt, sagte Jahn mit ironischem Unterton, daß man manches Regierungshandeln immer weniger ernst nehmen könne. „Wenn die Regierung jetzt aber auch noch jedes private Geschäft der Bürger regeln und damit praktisch lahmlegen will, kann man nur noch an die Bürger appellieren, dies bei ihrer Wahlentscheidung zu berücksichtigen.“
Die bestehenden Vorschriften seien ausreichend gegen Diskriminierungen, die im übrigen kein anständiger Mensch dulde. Offensichtlich habe die Bundesregierung aber Zweifel am Anstand der Bundesbürger.
Wer nicht beweisen könne, daß er dem Angehörigen einer Minderheit eine Wohnung aus sachlichen Gründen nicht vermietet, müsse nach den im Bundesjustizministerium erarbeiteten Plänen künftig sogar Schadenersatz leisten. Das solle ebenso für die Vermietung oder den Verkauf anderer Wirtschaftsgüter gelten. Jahn: „Damit wird künftig jedermann vom Staat genötigt, Zwangsverträge gegen seinen Willen abzuschließen.“
Solche Bemühungen zur Vermeidung von Schlechterstellungen vermeintlicher Minderheiten bedeuten laut Jahn erst einmal eine Diskriminierung der Mehrheiten. „Wenn ein Vermieter jedem Bewerber, der einer Minderheit angehört, eine Wohnung vermieten muß, dann kommen beispielsweise Inländer oder Heterosexuelle nicht zum Zuge.“ Da es vor Gericht künftig unter der Umkehr der Beweislast im Zweifel gegen den Anbieter gehe, bedeuten die Pläne nach Ansicht von Jahn nicht nur eine weitere Einschränkung der Vertragsfreiheit, sondern „Kontrahierungszwang“. Ein privater Vermieter dürfe künftig nicht einmal mehr in einer Vermietungsanzeige nach einer Familie mit Kindern oder einem Studenten für eine Mietwohnung suchen.
Man habe sich ja inzwischen daran gewöhnt, sagte Jahn mit ironischem Unterton, daß man manches Regierungshandeln immer weniger ernst nehmen könne. „Wenn die Regierung jetzt aber auch noch jedes private Geschäft der Bürger regeln und damit praktisch lahmlegen will, kann man nur noch an die Bürger appellieren, dies bei ihrer Wahlentscheidung zu berücksichtigen.“
Die bestehenden Vorschriften seien ausreichend gegen Diskriminierungen, die im übrigen kein anständiger Mensch dulde. Offensichtlich habe die Bundesregierung aber Zweifel am Anstand der Bundesbürger.






