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Wer zu früh zahlt
03.04.2002 (GE 7/02, Seite 422) Ein Kunde der HypoVereinsbank wollte sein Darlehen 83 Monate vor Fälligkeit zurückzahlen: Dafür verlangte sie von ihm 111.106,75 DM Vorfälligkeitsentschädigung.
15 Monate später war die Restschuld über 30.000 DM niedriger, weil er seine monatlichen Raten wie vereinbart weiterzahlte. Trotz nun verkürzter Restlaufzeit und geringerer Restschuld forderte die Bank jetzt von ihm 189.253 DM Vorfälligkeitsentschädigung. Die zuständige Verbraucherzentrale hatte errechnet, daß der Bankkunde statt der 111.106,75 DM nur 47.573,79 zu zahlen gehabt hätte. Ein Wirtschaftsmagazin stellte ebenfalls Berechnungen an und ermittelte sogar nur auf 39.447,19 DM. Merke. Vorfälligkeitsentschädigung erst einmal nicht in der geforderten Höhe zahlen, sondern Rat einholen - etwa bei den Verbraucherzentralen.






