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Schwarzarbeit
03.04.2002 (GE 7/02, Seite 422) Heftige Kritik am geplanten „Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Betätigung und Schwarzarbeit“ hat der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) geäußert.
Die vorgesehene Haftung baugewerblicher Auftraggeber (Hauptunternehmer) für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer sei unausgegoren und laufe ins Leere. Die geplanten Bestimmungen würden steuerlich, gewerbe- und sozialversicherungsrechtlich erfaßten Unternehmen zusätzliche Haftungsrisiken aufbürden, während sich die Anbieter von Schwarzarbeit weiter unbehelligt im Markt tummeln könnten. Der Gesetzesentwurf verlange vom Hauptunternehmer, sich zu vergewissern, ob seine Subunternehmer die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten korrekt abgeführt haben. Wie das der Hauptunternehmer bewerkstelligen solle, lasse der Gesetzestext aber völlig im Dunkeln. Vertragsklauseln, die die Subunternehmer zur Offenlegung verpflichten, scheitern weitgehend am Datenschutz- und am AGB-Recht, so der BFW. Für den Konkretisierungsvorschlag des Bundesrates, Lohnunterlagen und Beitragsabrechnungen künftig so zu gestalten, daß eine genaue Zuordnung der eingesetzten Arbeitnehmer zu einzelnen Aufträgen möglich ist, gelte das gleiche. Da ein Bauarbeiter während eines Abrechnungszeitraums in der Regel auf mehreren Baustellen tätig sei, würde der Hauptunternehmer außerdem für Sozialabgaben haften, die gar nichts mit seinem Bauvorhaben zu tun hätten. Als starkes Stück bewertete der BFW, daß das federführende Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung öffentliche Auftraggeber, wie beispielsweise kommunale Bauverwaltungen mit eigener Bauleitung, einfach aus der Haftungsverpflichtung ausgeklammert habe.