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Datschen - oder Klassenkampf mit anderen Mitteln
03.04.2002 (GE 7/02, Seite 417) Liest man die Schlagzeilen in regionalen, aber auch überregionalen Tageszeitungen zum geänderten Datschengesetz glaubt man, es herrsche im Beitrittsgebiet wieder einmal Kriegszustand. Von „beschleunigter Enteignung, Schädigung des Gemeinwohls, Abkassieren der Nutzer bis zum Sturm auf die Regierung (!)” ist die Rede. Die Propaganda-Maschinerie der Nutzerverbände ist wieder einmal auf Hochtouren geschaltet worden, die Presse hat weitgehend ungeprüft die Falschbehauptungen übernommen, und die abgewatschten Eigentümer (vorwiegend Privatpersonen und Gemeinden) reagieren nicht.
Allein die Zahlenangabe der Nutzerverbände zu den angeblich betroffenen Verträgen erinnert an die jährlichen Verlautbarungen in der DDR zu Produktionssteigerungen und Übererfüllung des Fünf-Jahres-Planes. Das einzige neutrale, von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gutachten ermittelte noch ca. 320.000 Altverträge, die dem Datschengesetz unterfallen. Der Nutzerverband (VdGN) behauptet, „Millionen” (zwei Millionen!) Pächter seien betroffen. Die Wortführer dieses Verbandes, vornehmlich ältere Herren mit dem Habitus von Politbüromitgliedern, verkünden unwidersprochen ihre Propagandaparolen. Diesmal ohne Erfolg.
Gratulation. Die Bundesregierung hat und konnte standhalten. Denn das Getöse der Nutzerverbände richtete sich eigentlich gegen ein anderes Verfassungsorgan: das Bundesverfassungsgericht. Von diesem war durch Beschluß vom 14. Juli 1999 nach fünf (!) Jahren Bedenk- und Prüfungszeit das Datschengesetz der Kohl(!)-Regierung für „teilweise” verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber - ultimativ - bis zum 31. Juli 2001 die Gesetzesänderung befohlen worden.
Um was geht es?
Schon bisher mußte der Eigentümer alle Anschlußkosten (i. d. R. bis zu 30.000 DM) cash zahlen. Der einzige Nutznießer - der Nutzer - brauchte sich nicht an den Kosten zu beteiligen. Zukünftig muß er lediglich 5 % der Gesamtkosten jährlich, höchstens insgesamt 50 % zahlen, und das auch nur, wenn der Vertrag noch andauert. Überhaupt nicht betroffen sind natürlich die Grundstücke, bei denen gar keine Anschlußarbeiten erfolgen oder vor dem 3. Oktober 1990 durchgeführt waren. Wie viele Pachtgrundstücke überhaupt betroffen sind, weiß niemand. Nur der VdGN tönt von zwei Millionen Betroffenen. Eine Null weniger kommt der Wahrheit näher.
Auch die laufenden Kosten (Grundsteuer, Versicherung, Straßenreinigungskosten) hat künftig der Nutzer nunmehr zu tragen. Wahrscheinlich ca. 100 bis 150 Euro im Jahr. So was nennt der VdGN dann „unbezahlbar” oder „Ruin der Pächter”.
Zukünftig können übergroße Erholungsgrundstücke vom Eigentümer - teilweise - gekündigt werden. Der Nutzer behält seine Datsche plus Restfläche von ca. 400 m2, den anderen Teil der Eigentümer. Bravo! Erstmals können 13 Jahre nach der Wende Alteigentümer und Nutzer gemeinsam nutzen. Es wächst eben doch noch zusammen, was zusammengehört.
Nutzerfreundlich hat die Bundesregierung nur die Mindesterfordernisse neu geregelt. Mehr nicht. Jede andere Neuregelung wäre verfassungswidrig. Wenn die Nutzerverbände nunmehr zum Sturm nach Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht) aufrufen, bedeutet dies nichts anderes als die Forderung nach Wiederherstellung des früheren - verfassungswidrigen - Zustandes. Bleibt zu hoffen, daß Karlsruhe diesmal zügig einen Nichtannahme-Beschluß (wg.: offensichtlich unbegründet) erläßt und den Spuk beendet.
Und die betroffenen Eigentümer? Funkstille. Es empfiehlt sich ein Handeln nach dem Motto „Vom Gegner lernen, heißt Siegen lernen.”
Der VdGN jedenfalls hat - schon bevor die Tinte des Gesetzestextes überhaupt getrocknet ist - bundesweite Beratungsstellen eingerichtet und bietet über Telefon-Hotlines den Nutzern verkappte Rechtshilfe an. Eckhart Beleites, der Präsident des VdGN mit beleidigt zurückgegebenem SPD-Parteibuch, jedenfalls hat seine Rolle als Ritter von der traurigen Gestalt diesmal in den Medien erfolglos zu spielen versucht.
Gratulation. Die Bundesregierung hat und konnte standhalten. Denn das Getöse der Nutzerverbände richtete sich eigentlich gegen ein anderes Verfassungsorgan: das Bundesverfassungsgericht. Von diesem war durch Beschluß vom 14. Juli 1999 nach fünf (!) Jahren Bedenk- und Prüfungszeit das Datschengesetz der Kohl(!)-Regierung für „teilweise” verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber - ultimativ - bis zum 31. Juli 2001 die Gesetzesänderung befohlen worden.
Um was geht es?
Schon bisher mußte der Eigentümer alle Anschlußkosten (i. d. R. bis zu 30.000 DM) cash zahlen. Der einzige Nutznießer - der Nutzer - brauchte sich nicht an den Kosten zu beteiligen. Zukünftig muß er lediglich 5 % der Gesamtkosten jährlich, höchstens insgesamt 50 % zahlen, und das auch nur, wenn der Vertrag noch andauert. Überhaupt nicht betroffen sind natürlich die Grundstücke, bei denen gar keine Anschlußarbeiten erfolgen oder vor dem 3. Oktober 1990 durchgeführt waren. Wie viele Pachtgrundstücke überhaupt betroffen sind, weiß niemand. Nur der VdGN tönt von zwei Millionen Betroffenen. Eine Null weniger kommt der Wahrheit näher.
Auch die laufenden Kosten (Grundsteuer, Versicherung, Straßenreinigungskosten) hat künftig der Nutzer nunmehr zu tragen. Wahrscheinlich ca. 100 bis 150 Euro im Jahr. So was nennt der VdGN dann „unbezahlbar” oder „Ruin der Pächter”.
Zukünftig können übergroße Erholungsgrundstücke vom Eigentümer - teilweise - gekündigt werden. Der Nutzer behält seine Datsche plus Restfläche von ca. 400 m2, den anderen Teil der Eigentümer. Bravo! Erstmals können 13 Jahre nach der Wende Alteigentümer und Nutzer gemeinsam nutzen. Es wächst eben doch noch zusammen, was zusammengehört.
Nutzerfreundlich hat die Bundesregierung nur die Mindesterfordernisse neu geregelt. Mehr nicht. Jede andere Neuregelung wäre verfassungswidrig. Wenn die Nutzerverbände nunmehr zum Sturm nach Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht) aufrufen, bedeutet dies nichts anderes als die Forderung nach Wiederherstellung des früheren - verfassungswidrigen - Zustandes. Bleibt zu hoffen, daß Karlsruhe diesmal zügig einen Nichtannahme-Beschluß (wg.: offensichtlich unbegründet) erläßt und den Spuk beendet.
Und die betroffenen Eigentümer? Funkstille. Es empfiehlt sich ein Handeln nach dem Motto „Vom Gegner lernen, heißt Siegen lernen.”
Der VdGN jedenfalls hat - schon bevor die Tinte des Gesetzestextes überhaupt getrocknet ist - bundesweite Beratungsstellen eingerichtet und bietet über Telefon-Hotlines den Nutzern verkappte Rechtshilfe an. Eckhart Beleites, der Präsident des VdGN mit beleidigt zurückgegebenem SPD-Parteibuch, jedenfalls hat seine Rolle als Ritter von der traurigen Gestalt diesmal in den Medien erfolglos zu spielen versucht.
Autor: RA Gunnar Schnabel