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Bauherrenschutz
19.03.2002 (GE 6/02, Seite 354) Private Bauherren und Immobilienerwerber werden zunehmend in den Strudel von Firmeninsolvenzen mit hineingerissen.
Das Baugewerbe belegt Platz 1 der Unternehmenspleiten in Deutschland. Allein die Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft verzeichnete im vergangenen Jahr rund 1.300 Konkurse. 8 % der Bauherren und Immobilienkäufer in den neuen Bundesländern und 4 % in den alten sind nach einer Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft Verbraucherverbände inzwischen mit Insolvenzen von Baufirmen und Bauträgern konfrontiert. Durchschnittlich verlieren private Häuslebauer bei Insolvenzen durch Überzahlung zwischen 20.000 und 30.000 Euro - Kosten für Mängelbeseitigung und Rechtsverfolgung kommen hinzu. Der BSB fordert Prospekthaftung und Informationspflicht für Anbieter von Bauleistungen. Gesetzliche Mindeststandards für Bau und Leistungsbeschreibungen seien einzuführen. Der Bauunternehmer sei zu Sicherheitsleistungen für die Fertigstellung zu verpflichten und habe eine Gewährleistungsbürgschaft vorzulegen. Der Bauherr müsse bei drohender Insolvenz der Baufirma rechtzeitig kündigen können, bevor sein eingesetztes Vermögen verloren sei.