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Tips zur Senkung der Müllgebühren
Hohes Optimierungspotential bei den Entsorgungskosten
19.03.2002 (GE 6/02, Seite 390) Entsorgungskosten sind umlagefähige Kosten und können dem Mieter mit den Betriebskosten vollständig berechnet werden. Um die Betriebskosten möglichst niedrig zu halten, sollte die Mülltrennung ein größeres Gewicht bei der betriebswirtschaftlichen Betrachtung erhalten. So ist in Berlin die Entleerung eines Hausmüll-Großbehälters etwa zwei- bis dreimal so teuer wie die Entleerung eines gleich großen Papierbehälters. Die Glas- und „Grüner-Punkt“-Behälter werden sogar kostenlos abgeholt.
Was alles falsch gemacht wird
Bei vielen Hauseigentümern und -verwaltungen ist bei den Entsorgungskosten ihrer Grundstücke Optimierungspotential vorhanden. Dies liegt an folgenden Gründen:
— Die Bereitstellung von Wertstoffbehältern ist nicht ausreichend. Der Mieter wirft sehr viele Wertstoffe in die Hausmüllbehälter.
— Der Mieter ist schlecht informiert, welche Abfälle in welchen Behälter gehören, oder aber ist an der Trennung seiner Abfälle nicht interessiert.
— Das Volumen der Abfallbehälter wird nicht vollständig genutzt. Von den Entsorgungsunternehmen werden halbvolle Behälter entleert. Dies ist oftmals bei Behälterstandorten der Fall, die zweimal pro Woche entleert werden.
— Die Entsorgungskosten können nicht verursachergerecht auf den Mieter umgelegt werden.
— Der Mieter nutzt nicht die Sperrmüllabholung der BSR und wirft sehr viel Sperrmüll in die Großbehälter.
Was tun, um die Betriebskosten, zu denen auch die Entsorgungskosten gehören, zu senken?
Zunächst sollte durch regelmäßige Kontrolle der Behälter sichergestellt werden, daß die zur Verfügung stehenden Wertstoffbehälter ausreichend sind. Überfüllte Wertstoffbehälter führen dazu, daß der Mieter seine Wertstoffe in den Hausmüll wirft, und dämpfen seine Sammelleidenschaft. Die Standplatzlage und -gestaltung fördert oftmals ebenfalls nicht das Bewußtsein, Stoffe der Verwertung zuzuführen.
Weiterhin ist eine regelmäßige Information der Mieter, welche Abfälle in welchen Behälter gehören, notwendig. Auch sollte am Behälterstandort kurz beschrieben sein, welche Abfälle wohin gehören (in mehreren Sprachen). Der Mieter sollte auch über die Kosten der Entsorgung informiert werden, um ihm zu zeigen, daß er entscheidenden Einfluß an der Höhe der Entsorgungskosten trägt, die letztlich durch ihn zu tragen sind.
Das Volumen der Hausmüllbehälter sollte regelmäßig vor der Entleerung der Behälter geprüft werden, um sich zu vergewissern, daß die Behälter gleichmäßig befüllt werden.
Für die verursachergerechte Umlage der Entsorgungskosten stehen auf dem Markt sogenannte Müllschleusensysteme zur Verfügung, welche die Abrechnung pro Mieteinheit ermöglichen. Dabei verfügt jede Mieteinheit über einen Chip, der das Öffnen der Müllschleuse und das Befüllen des Abfallbehälters ermöglicht. Jede Benutzung der Schleuse wird geprüft und registriert und ermöglicht später die Berechnung der Summe der Nutzungen. Diese Systeme sind zur Senkung der Entsorgungskosten sehr sinnvoll, haben sich aber in Berlin noch nicht durchgesetzt. Eine Hausmüllreduktion von 40 bis 70 % läßt sich bei gleichzeitiger Erhöhung der Wertstoffmengen mit diesen Systemen erreichen. Störend für die Einführung dieser Technik ist hierbei eine Festlegung der BSR, die ein Mindestbehältervolumen von 30 l pro Mieter und Woche fordert.
Wie Sie sehen, gibt es genügend Ansatzpunkte, um die Entsorgungskosten zu verringern. Das auch vor dem Hintergrund, daß der Vermieter bei den Betriebskosten streng das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten muß.
Bei vielen Hauseigentümern und -verwaltungen ist bei den Entsorgungskosten ihrer Grundstücke Optimierungspotential vorhanden. Dies liegt an folgenden Gründen:
— Die Bereitstellung von Wertstoffbehältern ist nicht ausreichend. Der Mieter wirft sehr viele Wertstoffe in die Hausmüllbehälter.
— Der Mieter ist schlecht informiert, welche Abfälle in welchen Behälter gehören, oder aber ist an der Trennung seiner Abfälle nicht interessiert.
— Das Volumen der Abfallbehälter wird nicht vollständig genutzt. Von den Entsorgungsunternehmen werden halbvolle Behälter entleert. Dies ist oftmals bei Behälterstandorten der Fall, die zweimal pro Woche entleert werden.
— Die Entsorgungskosten können nicht verursachergerecht auf den Mieter umgelegt werden.
— Der Mieter nutzt nicht die Sperrmüllabholung der BSR und wirft sehr viel Sperrmüll in die Großbehälter.
Was tun, um die Betriebskosten, zu denen auch die Entsorgungskosten gehören, zu senken?
Zunächst sollte durch regelmäßige Kontrolle der Behälter sichergestellt werden, daß die zur Verfügung stehenden Wertstoffbehälter ausreichend sind. Überfüllte Wertstoffbehälter führen dazu, daß der Mieter seine Wertstoffe in den Hausmüll wirft, und dämpfen seine Sammelleidenschaft. Die Standplatzlage und -gestaltung fördert oftmals ebenfalls nicht das Bewußtsein, Stoffe der Verwertung zuzuführen.
Weiterhin ist eine regelmäßige Information der Mieter, welche Abfälle in welchen Behälter gehören, notwendig. Auch sollte am Behälterstandort kurz beschrieben sein, welche Abfälle wohin gehören (in mehreren Sprachen). Der Mieter sollte auch über die Kosten der Entsorgung informiert werden, um ihm zu zeigen, daß er entscheidenden Einfluß an der Höhe der Entsorgungskosten trägt, die letztlich durch ihn zu tragen sind.
Das Volumen der Hausmüllbehälter sollte regelmäßig vor der Entleerung der Behälter geprüft werden, um sich zu vergewissern, daß die Behälter gleichmäßig befüllt werden.
Für die verursachergerechte Umlage der Entsorgungskosten stehen auf dem Markt sogenannte Müllschleusensysteme zur Verfügung, welche die Abrechnung pro Mieteinheit ermöglichen. Dabei verfügt jede Mieteinheit über einen Chip, der das Öffnen der Müllschleuse und das Befüllen des Abfallbehälters ermöglicht. Jede Benutzung der Schleuse wird geprüft und registriert und ermöglicht später die Berechnung der Summe der Nutzungen. Diese Systeme sind zur Senkung der Entsorgungskosten sehr sinnvoll, haben sich aber in Berlin noch nicht durchgesetzt. Eine Hausmüllreduktion von 40 bis 70 % läßt sich bei gleichzeitiger Erhöhung der Wertstoffmengen mit diesen Systemen erreichen. Störend für die Einführung dieser Technik ist hierbei eine Festlegung der BSR, die ein Mindestbehältervolumen von 30 l pro Mieter und Woche fordert.
Wie Sie sehen, gibt es genügend Ansatzpunkte, um die Entsorgungskosten zu verringern. Das auch vor dem Hintergrund, daß der Vermieter bei den Betriebskosten streng das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten muß.
Autor: Dipl.-Ing. Dirk Huxol, Fa. UAQ-consult.de