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Peinlich
19.03.2002 (GE 6/02, Seite 349) In Abwandlung eines wunderbaren Mark-Twain-Wortes könnte man - im Hinblick auf die Baubranche - formulieren: „Enttäuscht vom Verbandsfunktionär, schuf Gott den Politiker. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.“
Eine Katastrophe findet statt, und was tun Politiker und Funktionäre? Sie laborieren an den Symptomen, ja, sie verschärfen sogar noch die Folgen des Desasters und vermeiden tunlichst jede Mühewaltung zur Behebung der Ursachen.
Kaum ist am 1. Januar dieses Jahres das Bauabzugssteuer-Gesetz in Kraft getreten, ist ein neuer Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition am 22. Februar in erster Lesung beraten worden, mit dem - abermals verschärft - gegen die Schwarzarbeit am Bau vorgegangen werden soll. Die Bußgelder werden in Zukunft bis zu 300.000 Euro betragen. Was folgt, ist klar: Noch häufigere Razzien auf Baustellen, noch mehr Polizisten und Juristen im Einsatz, noch mehr Konkurse von Firmen. Nur: Wird auch nur ein Häuschen mehr gebaut nach all diesen Gesetzen, kommt mehr Geld ins Steuersäckel, sinkt die dramatisch hohe Zahl der Arbeitslosen? Bisher - und das seit Jahren - ist ja wohl das Gegenteil der Fall.
Daß in diesem Zusammenhang von den unhellig verbündeten Politikern und Verbandsfunktionären auch noch Zahlen verbreitet werden, die so himmelschreiend falsch sind, daß sie keiner mehr ernst nehmen kann, verdeutlicht das folgende Zitat: „Nach Schätzungen der Baubranche werden mit Schwarzarbeit am Bau jährlich 350 Mrd. Euro umgesetzt, dies entspräche einem Anteil von 16 % des Bruttoinlandsprodukts“ (FAZ vom 23. Februar 2002).
Daß Verbandsvertreter mit den Nullen hinter dem Komma nicht klarkommen, ist schlimm genug. Daß eine Bundesregierung aus solchen Nullen Gesetzentwürfe ableitet, bestätigt nur die Linie, die seit dreieinhalb Jahren verfolgt wird und die nun nicht einmal mehr mit ideologischer Verbohrtheit erklärt werden kann.
Durch die Neuregelung der früheren 630-Mark-Verträge sind Hunderttausende in die Schwarzarbeit getrieben worden. Wird deswegen das Gesetz geändert? Mitnichten! Die Sanktionsdrohungen gegen die Schwarzarbeit werden verschärft und mit ihnen die Prüfungspflichten und die Sicherungsrücklagen der Unternehmen und damit die Kosten am Bau - von dem abermaligen Zuwachs an Bürokratie gar nicht zu reden. Und daß die Bürokratie eine Job-Maschine eigener Art ist, kann man gerade an dem ja noch taufrischen „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ studieren. Die „Freistellungsbescheinigung“ der Baufirmen, die es den Auftraggebern ermöglichen soll, auf den Einbehalt der Steuer zu verzichten, wird ja vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Daß dieses Amt versucht sein könnte, die Ausstellung der Bescheinigung mit dem Versuch zu verbinden, vermeintlich säumige Steuerzahler zur Räson zu bringen, galt vor dem 1. Januar 2002 als unsittliche Unterstellung böswilliger Kritiker. Genau dies ist jedoch ausweislich eines ersten Beschlusses des Finanzgerichts geschehen.
Parkinson bewies am Beispiel der Britischen Flotte die Richtigkeit seines Kerngesetzes: Je kleiner die eigentliche Flotte wurde - zwischen dem Beginn des 20. Jahrhundert und den 60er Jahren -, desto größer wurde die Zahl der diese Flotte verwaltenden Beamten in der Britischen Admiralität. Als das Mißverhältnis schließlich allzu obszön wurde, löste die Regierung die Admiralität kurzerhand auf und gliederte das Personal in das noch viel größere Kriegsministerium ein - mit dem Vorteil, daß nun keiner mehr genau nachzählen konnte.
Bleibt nur die Frage, wohin wohl all unsere Bauministerien - die der Länder und des Bundes - verschwinden werden, wenn die Zahl der Bauten weiter so sinkt, daß es den Politikern endlich peinlich wird?!
Kaum ist am 1. Januar dieses Jahres das Bauabzugssteuer-Gesetz in Kraft getreten, ist ein neuer Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition am 22. Februar in erster Lesung beraten worden, mit dem - abermals verschärft - gegen die Schwarzarbeit am Bau vorgegangen werden soll. Die Bußgelder werden in Zukunft bis zu 300.000 Euro betragen. Was folgt, ist klar: Noch häufigere Razzien auf Baustellen, noch mehr Polizisten und Juristen im Einsatz, noch mehr Konkurse von Firmen. Nur: Wird auch nur ein Häuschen mehr gebaut nach all diesen Gesetzen, kommt mehr Geld ins Steuersäckel, sinkt die dramatisch hohe Zahl der Arbeitslosen? Bisher - und das seit Jahren - ist ja wohl das Gegenteil der Fall.
Daß in diesem Zusammenhang von den unhellig verbündeten Politikern und Verbandsfunktionären auch noch Zahlen verbreitet werden, die so himmelschreiend falsch sind, daß sie keiner mehr ernst nehmen kann, verdeutlicht das folgende Zitat: „Nach Schätzungen der Baubranche werden mit Schwarzarbeit am Bau jährlich 350 Mrd. Euro umgesetzt, dies entspräche einem Anteil von 16 % des Bruttoinlandsprodukts“ (FAZ vom 23. Februar 2002).
Daß Verbandsvertreter mit den Nullen hinter dem Komma nicht klarkommen, ist schlimm genug. Daß eine Bundesregierung aus solchen Nullen Gesetzentwürfe ableitet, bestätigt nur die Linie, die seit dreieinhalb Jahren verfolgt wird und die nun nicht einmal mehr mit ideologischer Verbohrtheit erklärt werden kann.
Durch die Neuregelung der früheren 630-Mark-Verträge sind Hunderttausende in die Schwarzarbeit getrieben worden. Wird deswegen das Gesetz geändert? Mitnichten! Die Sanktionsdrohungen gegen die Schwarzarbeit werden verschärft und mit ihnen die Prüfungspflichten und die Sicherungsrücklagen der Unternehmen und damit die Kosten am Bau - von dem abermaligen Zuwachs an Bürokratie gar nicht zu reden. Und daß die Bürokratie eine Job-Maschine eigener Art ist, kann man gerade an dem ja noch taufrischen „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ studieren. Die „Freistellungsbescheinigung“ der Baufirmen, die es den Auftraggebern ermöglichen soll, auf den Einbehalt der Steuer zu verzichten, wird ja vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Daß dieses Amt versucht sein könnte, die Ausstellung der Bescheinigung mit dem Versuch zu verbinden, vermeintlich säumige Steuerzahler zur Räson zu bringen, galt vor dem 1. Januar 2002 als unsittliche Unterstellung böswilliger Kritiker. Genau dies ist jedoch ausweislich eines ersten Beschlusses des Finanzgerichts geschehen.
Parkinson bewies am Beispiel der Britischen Flotte die Richtigkeit seines Kerngesetzes: Je kleiner die eigentliche Flotte wurde - zwischen dem Beginn des 20. Jahrhundert und den 60er Jahren -, desto größer wurde die Zahl der diese Flotte verwaltenden Beamten in der Britischen Admiralität. Als das Mißverhältnis schließlich allzu obszön wurde, löste die Regierung die Admiralität kurzerhand auf und gliederte das Personal in das noch viel größere Kriegsministerium ein - mit dem Vorteil, daß nun keiner mehr genau nachzählen konnte.
Bleibt nur die Frage, wohin wohl all unsere Bauministerien - die der Länder und des Bundes - verschwinden werden, wenn die Zahl der Bauten weiter so sinkt, daß es den Politikern endlich peinlich wird?!
Autor: Dietmar Otremba