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Grundbucharchiv
14.03.2002 (GE 5/02, Seite 282) Die Justizverwaltung hat eine „Allgemeine Verfügung über das Zentrale Grundbucharchiv” veröffentlicht (ABl. Berlin 2002, 4).
Danach sind die in Ost-Berlin vorgefundenen geschlossenen Grundbücher und Vorbände von Grundakten, sofern sie nicht bei den Grundbuchämtern verwahrt werden, bis auf weiteres an zentraler Stelle (Nahmitzer Damm 12, 12277 Berlin-Marienfelde) archiviert. Das dortige Zentrale Grundbucharchiv untersteht der Aufsicht des Amtsgerichtspräsidenten. Die Einsicht in die geschlossenen Grundbücher und Vorbände von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt - es gelten im Prinzip dieselben Grundsätze wie beim normalen Grundbuch. Anträge auf Einsichtnahme und Erteilung von Ablichtungen sind grundsätzlich schriftlich an das Grundbucharchiv zu richten.