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Mietpreisüberhöhung
Gutachten doch überlegenes Beweismittel
21.02.2002 (GE 4/02, Seite 230) Wenn der Mieter angeblich überhöhte Mieten wegen eines Verstoßes gegen § 5 WiStG zurückfordert, ist die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete von zentraler Bedeutung. Viele Gerichte ziehen auch da den Mietspiegel heran, der aber eigentlich nur für eine Mieterhöhung gelten soll. Jedenfalls bei sanierten Wohnungen reicht das grobe Raster des Mietspiegels nicht. In solchen Fällen erweist sich das Sachverständigengutachten als überlegenes Beweismittel.
Der Fall: Die Mieter hatten im Dezember 1995 eine Altbauwohnung gemietet; die Mietspiegelwerte wurden dabei wesentlich überschritten. Später verlangten sie unter Berufung auf § 5 WiStG Rückzahlung; das Landgericht Berlin als Berufungsgericht (der Berufungsinstanz) holte ein Sachverständigengutachten zur Frage ein, ob die ortsübliche Vergleichsmiete höher als im Mietspiegel angegeben war.
Das Urteil: Mit Urteil vom 7. Dezember 2001 wies das Landgericht Berlin die Rückzahlungsklage ab und meinte, der Sachverständige habe sein Gutachten ausführlich erläutert. Die in einem individuellen Vergleich mit konkreten Vergleichsobjekten, die ebenfalls in adäquater Art und Weise saniert worden waren, ermittelte Miete habe ein höheres Gewicht als die Durchschnittswerte des Mietspiegels, bei denen ohnehin die Grenzwerte (ein Sechstel nach oben und nach unten) nicht enthalten sind.
LG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 2001 - 64 S 553/00 - Wortlaut Seite 261
Das Urteil: Mit Urteil vom 7. Dezember 2001 wies das Landgericht Berlin die Rückzahlungsklage ab und meinte, der Sachverständige habe sein Gutachten ausführlich erläutert. Die in einem individuellen Vergleich mit konkreten Vergleichsobjekten, die ebenfalls in adäquater Art und Weise saniert worden waren, ermittelte Miete habe ein höheres Gewicht als die Durchschnittswerte des Mietspiegels, bei denen ohnehin die Grenzwerte (ein Sechstel nach oben und nach unten) nicht enthalten sind.
LG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 2001 - 64 S 553/00 - Wortlaut Seite 261