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Korrupte Beamte einfach "rausschmeißen"?
21.02.2002 (GE 4/02, Seite 212) Der deutsche Beamte hat Bedacht auf das Wohl der Allgemeinheit zu nehmen und sich seinem Beruf mit Hingabe zu widmen, heißt es in den einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften.
Der frühere brandenburgische SPD-Bauminister Jochen Wolf widmete sich mit Bedacht anderem, insbesondere einer russischen Schönen und Überlegungen, wie er seine Frau umbringen lassen könnte. Soweit, so bekannt. Daß der Mann allerdings nach seinem Rausschmiß aus öffentlichen Ämtern vors Arbeitsgericht zog, ist schon eine verschärfte Form von Frechheit. Immerhin war dort, wo sonst Arbeitgeber im Dutzend scheitern, für den öffentlichen Angestellten Wolf diesmal nichts zu holen. Was so selbstverständlich nicht ist. Zwar wird Dummheit nicht bestraft, und bei Beamten und öffentlichen Angestellten schon gar nicht (sonst wären ja die erforderlichen Einsparungen im Berliner Haushalt leicht zu bewerkstelligen) - aber Korruption doch hoffentlich, denkt man sich so als argloser Bürger. Denkste. Als kürzlich im Spandauer Rathaus Mitarbeiter des bezirklichen Hochbauamtes der Bestechlichkeit verdächtigt wurden und zumindest einer von ihnen, der öffentliche Bauaufträge für 3 bis 5 % „Provision“ verscherbelt haben soll, auf frischer Tat festgenommen wurde, wurde auch ruchbar, daß ein Korruptionsverfahren gegen einen weiteren leitenden Mitarbeiter des Hochbauamtes im vergangenen Jahr gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurde. Das ist natürlich als erzieherische Maßnahme nicht geeignet, besagte Mitarbeiter künftig von solchem Tun abzuhalten und auch nicht, potentielle Nachahmungstäter abzuschrecken. Warum schmeißt man korrupte Beamte und Angestellte nicht schlicht und einfach raus? Allein in Berlin sollen solche Leute nach Schätzung der Senatsbauverwaltung den Steuerzahler jährlich rund 50 Mio. Euro kosten.