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Mietgerichtstag
08.02.2002 (GE 3/02, Seite 146) Am 1. und 2. März treffen sich in Dortmund wieder Juristen aus der ganzen Bundesrepublik zum Deutschen Mietgerichtstag.
Diesmal wollen die mehr als 200 Mietrechtler die zahlreichen Probleme aufarbeiten, die das neue Mietrecht den Praktikern beschert hat. Weiterer Schwerpunkt der zweitägigen Veranstaltung sind die praktischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten sind. Hierzu zählt insbesondere das neue Schuldrecht, das Änderungen im Bereich der Schadensersatzansprüche und vor allem im Bereich der Verjährung gebracht hat. Nach den Überleitungsvorschriften haben Vermieter und Mieter jetzt bis Ende des Jahres Zeit, bestehende Mietverträge an die geänderten Vorschriften anzupassen. Das gilt vor allem für Formularmietverträge. Danach verjähren Ansprüche künftig auch sehr viel schneller, und die Art und Weise, wie die Verjährung ausgesetzt werden kann, wurde vom Gesetzgeber abweichend vom bisherigen Recht geregelt. Das neue Mietrecht birgt nach Ansicht des Deutschen Mietgerichtstages erhebliches Streitpotential bei der Anwendung der neuen kurzen Kündigungsfrist auf alte Mietverträge. Die Vorstellungen des Gesetz-gebers seien nur unzureichend im Gesetz zum Ausdruck gekommen, kritisiert deshalb der Dortmunder Amtsrichter Ulf Börstinghaus (46), Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages. „Die unzureichende Einbindung der Praktiker in das Gesetzgebungsverfahren und die Hektik, mit der das Ministerium das Gesetz durch die Verfahren gepeitscht hat, haben zu den erwarteten Problemen geführt, die jetzt auf dem Rücken von Mietern und Vermietern und auf deren Kosten ausgetragen werden“, so Börstinghaus. Ausführlich wird sich der Deutsche Mietgerichtstag in Dortmund auch mit der Frage beschäftigen, ob Vermieter jetzt Mietern für eine bestimmte Zeit das Kündigen von Mietverträgen verbieten können. „Eine widersprüchliche Gesetzesbegründung wird zahlreiche überflüssige Prozesse provozieren, die wohl häufig mit unterschiedlichen Urteilen enden werden“, befürchtet Börstinghaus. Tagungsbeitrag: 140 e für Mitglieder des Deutschen Mietgerichtstages e.V./200 e für Nichtmitglieder. Anmeldung: Bitte schriftlich an Deutschen Mietgerichtstag e. V., Postfach 021041, 10121 Berlin. Fax 030/2232346; eMail: [email protected]