Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Falsche Wohnfläche
Volle Minderung des Kaufpreises bei Abweichung
11.10.2000 (GE 2/2000, 98) Wird eine Eigentumswohnung verkauft, die kleiner ist als zugesichert, ist eine volle Minderung des Kaufpreises gerechtfertigt.
Käufer, Mieter und Auftraggeber eines Werkvertrages können bei einer nur teilweise erbrachten Leistung der Gegenseite einen Teil ihrer Zahlungen einbehalten. Dieses Minderungsrecht besteht allerdings dann nicht, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt. In dem Kaufvertrag über die Eigentumswohnung hieß es, daß geringfügige Änderungen der Wohnfläche möglich seien. Später stellte sich heraus, daß statt 102,5 m2 die Fläche nur 90,48 m2 betrug. Das war nicht mehr unerheblich, so daß der Käufer zur Minderung berechtigt war. Der Verkäufer zog davon aber einen "Geringfügigkeitszuschlag" von 3 % ab und meinte, insoweit komme eine Minderung nicht in Frage. Dem folgte der Bundesgerichtshof nicht und meinte, jede nicht unerhebliche Beeinträchtigung begründe das volle Minderungsrecht nach dem Gesetz. Eine vertragliche Klausel, die diese Regelung wiederhole, sei dann nicht anders auszulegen.
BGH, Urteil vom 22. Oktober 1999 - V ZR 398/98 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE 2/2000, 122.