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Unerlaubte Pergola
Eigentümer haften nicht für Rückbau
08.02.2002 (GE 03/02, Seite 169) Entstehen einem Wohnungseigentümer Rückbaukosten, kann er sich nicht an die Gemeinschaft halten, weil diese unklare Beschlüsse gefaßt hat.
Der Fall: Ein Wohnungserwerber erhielt eine unvollständige Sammlung von Eigentümerbeschlüssen. Er glaubte sich berechtigt, an seiner Balkonterrasse eine Pergola anzubringen. Durch die Gerichte wurde er zur Beseitigung verpflichtet und wollte wegen unklarer Eigentümerbeschlüsse Kostenersatz.
Das Urteil: In allen Instanzen wurde der Anspruch abgelehnt. Der Wohnungserwerber hätte sich nach der genauen Beschlußfassung erkundigen müssen. Dabei hätte er festgestellt, daß er sich zuerst an den WEG-Verwalter hätte wenden müssen. Der Eigentümerbeschluß enthielt in der vollständigen Fassung nämlich Anweisungen an den Verwalter, unter welchen Voraussetzungen - die nicht erfüllt waren - Anbauten genehmigt werden dürften.
KG, Beschluß vom 17. Oktober 2001 - 24 W 9876/00 - Wortlaut Seite 201
Das Urteil: In allen Instanzen wurde der Anspruch abgelehnt. Der Wohnungserwerber hätte sich nach der genauen Beschlußfassung erkundigen müssen. Dabei hätte er festgestellt, daß er sich zuerst an den WEG-Verwalter hätte wenden müssen. Der Eigentümerbeschluß enthielt in der vollständigen Fassung nämlich Anweisungen an den Verwalter, unter welchen Voraussetzungen - die nicht erfüllt waren - Anbauten genehmigt werden dürften.
KG, Beschluß vom 17. Oktober 2001 - 24 W 9876/00 - Wortlaut Seite 201