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Das neue BGB
08.02.2002 (GE 3/02, Seite 146) Am 9. Januar 2002 ist die Neubekanntmachung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 2. Januar 2002 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Dies ist die erste komplette amtliche Fassung dieses zentralen Gesetzeswerkes seit 1962. Die seitdem insgesamt 109 zum Teil sehr weitreichenden Änderungen machen es schwer, den geltenden amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu ermitteln. Hinzu kommt, daß das Bürgerliche Gesetzbuch durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts nunmehr insgesamt mit Paragraphenüberschriften versehen worden ist, die es bisher nicht hatte. Die Bundesministerin der Justiz, Frau Professor Dr. Herta Däub-ler-Gmelin, hat sich deshalb entschlossen, den geltenden Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs insgesamt neu bekanntzumachen. Dabei hat sie auch einer im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts immer wieder erhobenen Forderung Rechnung getragen: deutlich zu machen, welche Teile des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf EG-Richtlinien zurückgehen und deshalb EG-konform auszulegen sind. Dies wird jetzt durch entsprechende Hinweise deutlich gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt natürlich die weiteren aktuellen Änderungen, so z. B. auch das neue Mietrecht und das Gewaltschutzgesetz.